Die Europäischen Kommission hat ein förmliches Auskunftsverlangen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste an X (ehemals Twitter) gerichtet. Grund dafür sind bei der Kommission eingegangene Hinweise über die mutmaßliche Verbreitung von illegalen Inhalten und Desinformation, insbesondere von terroristischen und gewalttätigen Inhalten und Hetze.
Infolge seiner Benennung als sehr große Online-Plattform (VLOP) muss X alle mit dem Gesetz über digitale Dienste eingeführten Vorschriften einhalten. Diese gelten seit Ende August 2023 und umfassen u.a. die Bewertung und Minderung von Risiken in Bezug auf die Verbreitung von illegalen Inhalten und Desinformation. Im vorliegenden Fall untersuchen die Kommissionsdienststellen, ob X das Gesetz über digitale Dienste einhält. Dabei geht es u.a. um die Regeln und Praktiken der Plattform in Bezug auf die Meldung illegaler Inhalte, die Bearbeitung von Beschwerden, die Risikobewertung und die Maßnahmen zur Minderung der festgestellten Risiken.
Nächste Schritte
X muss die verlangten Auskünfte zu Fragen im Zusammenhang mit der Aktivierung und Funktionsweise seines Krisenreaktionsprotokolls bis zum 18.Oktober 2023 und zu den übrigen Fragen bis zum 31.Oktober 2023 übermitteln. Nach der Auswertung dieser Antworten wird die Kommission die nächsten Schritte prüfen. Dies könnte zur förmlichen Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 66 des Gesetzes über digitale Dienste führen.
Weitere Informationene unter:
- vollständige Pressemitteilung
- Gesetz über digital Dienste
- Liste der "großen Plattformen"
- Quelle: EU-Pressemitteilung
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