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Mehr Mitbestimmung für EU-Bürger: Die Europäische Bürgerinitiative

Ab dem 1. April können EU-Bürger der Kommission Politikinitiativen vorlegen

Ab dem 1. April 2012 haben die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union die Möglichkeit, über die neue Europäische Bürgerinitiative Einfluss auf die Arbeit der EU zu nehmen. Das mit dem Vertrag von Lissabon im Unions-Recht verankerte Instrument soll die zuvor von vielen Stimmen vermisste Mitbestimmung der EU-Bürger an den EU-Politikprozessen entscheidend stärken und die Staatengemeinschaft so ihren Bürgern näherbringen.

Mittels einer Unterschriftenaktion können Unionsbürger die Politikgestalter der EU (genauer: die Europäische Kommission) dazu auffordern, sich eines bestimmten Themas anzunehmen. Die Unterschriften können sowohl in Papierform als auch online gesammelt werden. Alle Initiativen, die von mindestens einer Million EU-Bürgern unterzeichnet wurden, werden von der Europäischen Kommission berücksichtigt. Diese verpflichtet sich, aus der Bürgerinitiative einen neuen Gesetzesvorschlag zu formulieren und ihn dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Abstimmung vorzulegen.

Voraussetzung für eine solche Initiative ist, dass die Unterzeichner aus wenigstens sieben der gegenwärtig 27 EU-Mitgliedstaaten kommen. So soll gewährleistet sein, dass die Initiative den Willen eines möglichst breiten Teils der insgesamt rund 500 Millionen EU-Bürger repräsentiert. Auch müssen alle Unterzeichner Staatsangehörige eines EU-Landes sein und das für die Wahlen zum Europäischen Parlament erforderliche Mindestalter von in der Regel 18 Jahren erreicht haben.

Die Bürgerinitiative ist auf alle gemeinsamen Politikbereiche der EU-Mitgliedstaaten anwendbar, in denen die Europäische Kommission Gesetzesinitiativen auf den Weg bringen kann. Hierzu zählen etwa die Bereiche Umwelt, Landwirtschaft, Verkehr oder öffentliche Gesundheit. Alle Regeln und Verfahren zur Europäischen Bürgerinitiative stehen in einer EU-Verordnung, die im Februar 2011 vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union verabschiedet wurde. Die wichtigsten Fragen und Informationen hat die Europäische Kommission auf einer eigenen Website sowie in unten stehendem Leitfaden zusammengestellt. Zudem werden auf der Website alle EU-weit auf den Weg gebrachten Initiativen zur Einsicht registriert. Unser Team von Europe Direct Aachen berät Sie gerne persönlich über die Mechanismen der neuen Initiative.