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Nachhaltige Fischerei: EU aktualisiert die Regeln zur Fischereikontrolle

Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union erzielte vorläufige politische Einigung über die Überarbeitung der Fischereikontrollregelung. Der Vorschlag der Kommission war vor genau fünf Jahren vorgelegt worden mit dem Ziel, die gemeinsame Fischereipolitik besser umzusetzen. Damit kann jetzt die Kontrolle der Fischereitätigkeiten modernisiert werden. Ziel ist es, Überfischung zu verhindern und ein wirksameres und harmonisiertes Fischereikontrollsystem zu schaffen. Die neuen Regelungen müssen von EU-Schiffe und von Schiffen außerhalb der EU, die in EU-Gewässern fischen, befolgt werden.

Der Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei, Virginijus Sinkevičius, erklärte: „Mit der heutigen Einigung machen wir die Fischereikontrolle auch fit für die Zukunft, indem wir verstärkt digitale Technologien einsetzen. Das heutige Ergebnis zeigt, dass sich die langen und schwierigen Diskussionen über Jahre hinweg gelohnt haben.“

Modernere Technologien, bessere Überwachung, konsequentere Ahndung von Verstößen

Mit der Einigung wird ein großer Teil der bestehenden Vorschriften für die Kontrolle von Fischereifahrzeugen modernisiert, um sie an die technologische Entwicklung anzupassen und die Fischerei in der EU nachhaltiger zu gestalten. Die wichtigsten Änderungen betreffen eine bessere Überwachung und Rückverfolgbarkeit der Fänge durch den Einsatz der besten verfügbaren Technologie sowie die Ahndung von Verstößen gegen die Vorschriften. Dies geschieht beispielsweise durch die Installation von Schiffsüberwachungssystemen (VMS) an Bord der größten Fischereifahrzeuge und die Sicherstellung der elektronischen Aufzeichnung.

Zu den weiteren Neuerungen gehören zudem: der Einsatz elektronischer Fernüberwachungsinstrumente, die sicherstellen, dass alle Fänge an Land gebracht werden (Anlandeverpflichtung) zur Verringerung unerwünschter Fänge; eine verbesserte Rückverfolgbarkeit von frischen Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen; neue Vorschriften über die Toleranzmarge (oder Fehlerquote) bei der Schätzung von Fängen, um Falschmeldungen zu vermeiden.

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die neue Verordnung nun förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten kann.

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