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Neue Maßnahmen gegen Lohn-Dumping

Euromünzen 300Unternehmen in der EU müssen in vielen Wirtschaftsbereichen mit subventionierter Billigware aus Drittländern konkurrieren. Zum Schutz von Arbeitsplätzen und der europäischen Industrie will das Europäische Parlament am 29. Mai über strengere Maßnahmen gegen Dumpingimporte beraten und abstimmen. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, alle Nicht-EU-Staaten gleich zu behandeln.

Es soll künftig nicht mehr nach Markt- und Nichtmarktwirtschaften unterschieden werden. Zum ersten Mal müssten dann alle Handelspartner außerhalb der EU internationale Sozial- und Umweltstandards einhalten. Eingeführt werden sollen auch ein neues Verfahren für die Berechnung der Schadenshöhe bei Dumpingimporten aus Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) sowie geänderte Antisubventionsvorschriften.

Betroffen von den neuen Regelungen wären beispielweise Billigstahl aus China, aber auch Aluminium, bezuschusste Solarpanele sowie Zement-, Keramik-, Chemie- und Papierimporte. Nach den WTO-Regeln kann die EU Antidumpingzölle auf Waren aus Nicht-EU-Ländern verhängen, wenn EU-Unternehmen aufgrund subventionierter Importe wirtschaftliche Nachteile erleiden. Von Dumping spricht man, wenn importierte Waren in der EU günstiger verkauft werden als im Erzeugerland. Das geschieht, wenn Exporteure von Regierungen in ihrem Ursprungs- oder Ausfuhrland eine finanzielle Beihilfe erhalten, etwa in Form von Einkommens- oder Preisstützung. Preise und die Kosten werden so durch staatliche Eingriffe verzerrt.

Mit der vorgeschlagenen Methodik zur Berechnung der Dumpinghöhe werden künftig verschiedene Vergleichswerte herangezogen, die die tatsächlichen Herstellungs- und Verkaufskosten widerspiegeln. So kann die EU-Kommission den „Normalwert“ eines Produkts ermitteln und Berichte über nennenswerte Verzerrungen in den Exportländern erstellen. EU-Unternehmen könnten sich dann bei Beschwerden gegen Dumpingfälle auf die von der Kommission gewonnenen Erkenntnisse stützen. Kleine und mittlere Unternehmen sollen zukünftig Unterstützung bei der Abwicklung von Verfahren erhalten. Dieses Verfahren kann alle WTO-Mitglieder betreffen, bei denen erhebliche Marktverzerrungen festgestellt werden. China, zum Beispiel, verkauft Stahl unter den Herstellungskosten. Zurzeit laufen 18 Antidumpingverfahren gegen chinesische Importe.

Der Europaabgeordnete und Berichterstatter Salvatore Cuci (EVP, IT) hat sich bereits im November 2017 zu den neuen Vorschriften geäußert: „Heute diskutieren wir nicht nur darüber, ob China eine Marktwirtschaft ist oder nicht, sondern ob unser europäisches System gleiche Regeln für alle schaffen kann und muss - und ob diese Regeln allen die gleichen Chancen bieten.“ Der deutsche Abgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für internationalen Handel Bernd Lange (S&D) meinte, er sei stolz auf den Vorschlag, denn „wir haben unseren Handelsschutz gestärkt und dafür gesorgt, dass weltweit erstmals die handelspolitischen Schutzmaßnahmen die Einhaltung der Arbeits- und Umweltstandards berücksichtigen".
Bei der Änderung der Antisubventionsvorschriften der EU geht es um die Art und Weise, wie von Regierungen von Nicht-EU-Ländern gewährte Subventionen untersucht werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass das tatsächliche Ausmaß des Dumpings erst im Laufe der jeweiligen Untersuchung zutage tritt. Die Änderungen sollen dafür sorgen, dass sämtliche weiteren Subventionen, die im Laufe einer Untersuchung zutage treten, bei der Berechnung des Ausgleichszolls ihren angemessenen Niederschlag finden.