EU-Meldungen

Neue Verbraucherrechte

14-06-16-VerbraucherrechteRechte von EU-Bürgern werden gestärkt

Gute Nachrichten für die über 507 Millionen europäischen Verbraucher: durch ein neues EU-Gesetz werden ihre Rechte in der ganzen Europäischen Union gestärkt.

Die neue EU-Verbraucherschutzrichtlinie, die am Freitag den 13.06.2014 in Kraft getreten ist, stärkt die Rechte der Verbraucher, wo immer und wann immer sie in Europa einkaufen – online oder im Stadtzentrum. Beispielsweise werden nach den neuen Regeln überzogene Gebühren für die Verwendung von Kreditkarten und Hotlines verboten, ebenso vorab ausgewählte Kaufoptionen auf Websites, bei denen weitere Kosten anfallen (z.B. beim Online-Kauf von Flugtickets). Künftig gilt außerdem ein EU-weites Widerrufsrecht von 14 Tagen.

 

Durch die neue Verbraucherschutzrichtlinie werden die nationalen Verbrauchervorschriften in mehreren wichtigen Bereichen harmonisiert. Dazu zählt, dass Verbraucher vor dem Kauf von Waren und Dienstleistungen informiert werden müssen und dass sie das Recht haben, Online-Käufe zu widerrufen. Mehr Harmonisierung bedeutet, dass sich die Verbraucher unabhängig davon, wo in der EU sie einkaufen, darauf verlassen können, dass sie die gleichen Rechte haben.

Außerdem bedeutet sie, dass die Regeln auch für die Händler einfacher und verlässlicher geworden sind, so dass die Anreize größer sind, auch über die Grenzen hinweg Geschäfte zu tätigen. Damit diese neuen Bestimmungen in der EU einheitlich angewandt werden, veröffentlicht die Europäische Kommission für die nationalen Behörden Leitlinien, die auch optionale Muster von Verbraucherinformationen für Digitalgeräte enthalten.