EU-Meldungen

Neuer Vorstoß zur Stärkung der Bürgerrechte

Buergerrechte-1Arbeiten, studieren, reisen oder einkaufen in der EU: noch immer stoßen Menschen in ihrem Alltag auf Hindernisse bei der Ausübung ihrer Rechte als EU-Bürger.

Die EU-Kommission hat in ihrem Bürgerbericht in der letzten Woche zwölf konkrete Maßnahmen vorgestellt, die den Europäern helfen sollen, besser von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Ein Fokus liegt auf der Bildung eines echten EU-Arbeitsmarktes. Dabei geht es beispielsweise um die Ausweitung der Arbeitslosenunterstützung aus dem Heimatland von derzeit drei auf sechs Monate, wenn Arbeitssuchende in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat nach Arbeit suchen. Auch die Einführung eines Qualitätsrahmens für Praktika gehört zu den geplanten Maßnahmen. Der Bericht stützt sich auf eine Online- Befragung und greift Anregungen aus den Bürgerdialogen auf, die die EU-Kommission derzeit in ganz Europa durchführt.

„Die Unionsbürgerschaft ist das Kronjuwel der europäischen Integration. Der heute erscheinende Bericht über die Unionsbürgerschaft stellt die EU-Bürger in den Mittelpunkt des Geschehens", so Viviane Reding, Vizepräsidentin und EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft. „Jedes Jahr erhalten wir mehr als eine Million Bürgeranfragen, die sich auf die Wahrnehmung ihrer Rechte beziehen. Deshalb stellen wir heute Maßnahmen vor, die Bürgerrechte in ganz alltäglichen Situationen – Arbeitssuche, Online-Shopping oder Teilnahme am europäischen Entscheidungsprozess – stärken sollen."

Der Bericht beinhaltet weitere konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau, zum grenzübergreifenden Einkaufen sowie zur Teilnahme an nationalen Wahlen, wenn man in ein anderes EU-Mitgliedsland umzieht. Auch wird die Entwicklung eines EU-weiten Behindertenausweises und die bessere Verfügbarkeit bürgernaher Informationen vorgeschlagen. Der Bericht über die Unionsbürgerschaft bildet das Kernstück des Europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger 2013.

Gleichzeitig hat die EU-Kommission heute den jüngsten Bericht über die Anwendung der EU-Grundrechtecharta vorgestellt, zu der auch die Bürgerrechte wie das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gehören. Der Bericht zeigt auf, dass sich die Charta der Grundrechte zu einem Bezugspunkt nicht nur für die EU-Organe, wenn diese neue Rechtsvorschriften einführen, sondern auch für die europäischen und nationalen Gerichte entwickelt.