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Papiere für Katze, Hund und Frettchen: Der Heimtierausweis

Katze 300Sie möchten bei einem Umzug ins EU-Ausland Ihre Katze nicht in Deutschland lassen? Oder schnell und unkompliziert Ihren Hund oder Ihr Frettchen mit in Urlaub nehmen? In der EU geht das! Aber nur mit dem Europäischen Heimtierausweis.

Als EU-Bürger dürfen Sie sich mit Ihrer Katze, Ihrem Hund oder Ihrem Frettchen frei in der EU bewegen, sofern Ihr Haustier einen Europäischen Heimtierausweis besitzt. Diesen Ausweis, der den Hinweis auf eine gültige Tollwutimpfung enthalten muss, erhalten Sie bei jedem zugelassenen Tierarzt.

Der EU-Heimtierausweis gilt nur für Hunde, Katzen und Frettchen. Wenn Sie ein anderes Haustier besitzen, z. B. ein Kaninchen oder einen Kanarienvogel, sollten Sie die entsprechenden nationalen Bestimmungen für die Ein- bzw. Ausfuhr dieser Tiere beachten.
Auch gelten die nationalen Bestimmungen, wenn die Tiere noch zu jung sind, um gegen Tollwut geimpft zu werden.

Wenn Sie ein Tier nach Finnland, Irland, Malta oder in das Vereinigte Königreich bringen, muss es zusätzlich und wie folgt gegen den Bandwurm Echinococcus behandelt werden:

Die Behandlung muss von einem Tierarzt innerhalb eines Zeitraums von höchstens 120 Stunden und mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Einreisezeitpunkt in eines der vier genannten Länder vorgenommen werden und vom behandelnden Tierarzt in der entsprechenden Rubrik des Heimtierausweises bescheinigt werden.

Zudem braucht Ihr Tier entweder einen elektronischen Mikrochip oder eine lesbare, vor dem 3. Juli 2011 erfolgte Tätowierung mit demselben Code wie dem, der im Ausweis verzeichnet ist.