Neue Richtlinie bringt Patienten Vorteile
Legt ein deutscher Urlauber, der an Diabetes erkrankt ist, beispielsweise in Spanien sein Spezialrezept vor, so muss ihm dort der Apotheker seine Medikamente aushändigen. Auch Kassenpatienten können sich künftig in europäischen Nachbarländern Behandlungen unterziehen, wenn diese ihnen geeigneter erscheinen oder in ihrem Heimatland nicht angeboten werden. Vorraussetzung ist allerdings, dass die Behandlung kein Risiko für den Patienten darstellt. Mit der heute beschlossenen Richtlinie erhalten EU-Bürger die Möglichkeit, Angebote der Gesundheitsdienste anderer EU-Länder zu nutzen. Bislang macht nur ein Prozent der EU-Bürger davon Gebrauch.
Der für Gesundheit und Verbraucherpolitk zuständige Kommissar John Dalli sagte dazu:" Damit wird die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich weiter gestärkt und verbessert. Für Patienten bringt die Richtlinie den Vorteil, auch über die Grenzen hinweg sichere Behandlungen mit guter Qualität zu erhalten." Patienten können jetzt frei einen Gesundheitsanbieter in einem anderen EU-Land auswählen. Für Deutschland ändert sich allerdings wenig, da diese Regelungen in dem meisten Fällen bereits angewandt werden. Neu ist dabei, dass Patienten nun Zugang zu allen Angaben über die Sicherheit und Qualitätsstandards der ausgewählten Therapie haben, ungeachtet ob stationär oder ambulant. Im Vorfeld der sollte sich der Zubehandelnde die Zusicherung seiner Krankenkasse einholen. Erstattet werden dann die Kosten nach der Behandlung entsprechend der Sätze, die im Heimatland gelten.