EU-Meldungen

Übergangsverfahren für Bulgarien und Rumänien förmlich beendet

Bulgarien und Rumänien haben in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit alle Verpflichtungen erfüllt, die zum Zeitpunkt ihre EU-Beitritts festgelegt wurden. Die EU-Kommission hat deshalb das Kooperations- und Kontrollverfahren (CVM) für beide Länder förmlich abgeschlossen.

Regelmäßiger Bericht über Fortschritte
Das Kooperations- und Kontrollverfahren wurde beim EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens im Jahr 2007 als Übergangsmaßnahme eingeführt, um Fortschritte in den Bereichen Justizreform sowie Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität zu erleichtern. Seither hat die Kommission regelmäßig über die Fortschritte bei den einschlägigen Reformen in den beiden Ländern berichtet. Für beide Mitgliedstaaten kam die Kommission zu dem Schluss, dass sie ihre zum Zeitpunkt des Beitritts zur Union im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens festgelegten Verpflichtungen in zufriedenstellender Weise erfüllt haben und weiter daran arbeiten müssen, die in den Schlussfolgerungen der Berichte aufgeführten spezifischen Verpflichtungen umzusetzen.

Empfehlung für einen Abschluss des Verfahrens im Juli
Am 5. Juli 2023 unterrichtete die Kommission sowohl den Rat als auch das Europäische Parlament über ihre Absicht, das Kooperations- und Kontrollverfahren für Bulgarien und Rumänien förmlich abzuschließen, nachdem alle in den Schlussfolgerungen der CVM-Berichte aufgeführten spezifischen Verpflichtungen umgesetzt worden waren.

Hintergrund
Bulgarien und Rumänien hatten bei ihrem EU-Beitritt am 1. Januar 2007 die Vorgaben in den Bereichen Justizreform und Bekämpfung von Korruption noch nicht erreicht, bei Bulgarien bestanden zudem noch Defizite im Bereich der Bekämpfung organisierter Kriminalität. Die Kommission führte das Kooperations- und Kontrollverfahren als Übergangsmaßnahme ein, um die beiden Länder bei der Behebung dieser Mängel zu unterstützen.

 

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