EU-Meldungen

Reisen in der EU: Fragen und Antworten

Thema: Papiere

1. „Welche Papiere brauche ich in der EU als EU-Bürger?“
Innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Auch Kinder müssen einen eigenen Personalausweis oder Pass haben, reisen Sie von Deutschland aus in ein anderes EU-Land.

2. „Welche Papiere brauche ich als Nicht-EU-Bürger und Bürger, der aus einem Nicht-Schengen-Staat stammt? Brauche ich ein Visum?
Als Nicht-EU-Bürger benötigt man in jedem Fall einen gültigen Reisepass. Auch ein Visum ist in manchen Fällen vonnöten. Allerdings gibt es über 50 Länder, darunter Australien, Kanada, Japan, Neuseeland und die USA, deren Bürger sich ohne Visum bis zu 90 Tagen innerhalb der EU aufhalten müssen. Angaben zu den Visabestimmungen für Deutschland finden sich hier: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/StaatenlisteVisumpflicht.html?nn=350374
Für viele dieser Staaten benötigen auch EU-Bürger kein Visum, wenn sie sich nur für einen begrenzten Zeitraum darin aufhalten. Bei Fragen oder zur Beantragung eines Visums kann man sich ein Konsulat oder die Botschaft wenden.

3. Was ist ein Schengen-Visum?
Ein Schengen-Visum ermöglicht den Aufenthalt in allen Schengen-Staaten. Wenn man einen gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates hat, kann man sogar bis zu 90 Tage in einem anderen Schengen-Staat bleiben. Für Einreisen in ein EU-Land, das nicht zum Schengen-Raum gehört, benötigt man allerdings eventuell ein Visum.

 

Thema: Geld

1. „In welchen Staaten kann ich mit dem Euro zahlen?“
EurozoneEuro LegendeQuelle: Europäische Kommission

2. „Sind die Euromünzen und –scheine in allen Ländern identisch?“
Die Euroscheine sind in allen Ländern dieselben. Die Münzen unterscheiden sich anhand einer Seite, dies hat jedoch keine Auswirkung auf die Gültigkeit.

3. „Sind alle Münzen und Scheine in Euro-Ländern gültig?“
Alle Scheine und Münzen sind in Ländern, in denen der Euro gültiges Zahlungsmittel ist, gültig.

4. „Was ist mit anderen Ländern und den Überseegebieten von beispielsweise Frankreich?“
Dies gilt auch für Länder wie Andorra, Monaco und San Marino, die in Abstimmung mit der EU den Euro als Zahlungsmittel nutzen, sowie den Kosovo und Montenegro. Auch in überseeischen Gebieten, die zu Euro-Staaten gehören, ist der Euro die gültige Währung.

5. „Sind die Gebühren für eine Geldabhebung im EU-Ausland höher als in meinem Heimatland?“
Nein. EU-Vorschriften haben dafür gesorgt, dass Banken für grenzüberschreitende Euro-Zahlungen innerhalb der EU die gleichen Gebühren verlangen müssen, wie für inländische Zahlungen. Dies sorgt dafür, dass es überall in der EU gleichviel kostet, wenn man Geld an Automaten zieht, die nicht der Hausbank gehören. Auch für Zahlungen mit der Bank- oder Kreditkarte gelten innerhalb der EU die gleichen Gebühren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Zahlung innerhalb der EU eine Grenze überquert. Für Zahlungen in Nicht-EU-Länder oder andere Währungen gelten diese Regeln nicht.
Die Höhe der Gebühren kann allerdings von Bank zu Bank enorm schwanken. Hierzu fragen Sie bitte bei Ihrer Hausbank oder ggf. bei der Bank, bei der Sie Geld abheben, nach.

6. „Muss ich Geldbeträge, die ich in die EU ein oder aus der EU ausführe, beim Zoll anmelden?“
Nur, wenn man 10.000 Euro oder mehr über die Grenze mitnimmt. Gleiches gilt auch für ähnliche Geldmengen in einer anderen Währung. Diese muss in jedem Fall beim Zoll angegeben werden.

 

Thema: Einkaufen und Zoll

1. „Kann ich im EU-Ausland nach Herzenslust einkaufen gehen und diese Waren auch mit nach Hause nehmen?“
Grundsätzlich ja, solange die waren für den persönlichen Bedarf und nicht den Weiterverkauf gedacht sind. Außerdem gelten Beschränkungen für Tabak und Alkohol.

2. „Können zusätzliche Kosten dabei auf mich zu kommen?“
Dies sollte nicht der Fall sein. Mehrwertsteuer und sonstige Verbrauchsteuern müssen im Kaufpreis bereits enthalten sein. In anderen EU-Ländern dürfen darüber hinaus keine weiteren Steuern erhoben werden.

3. „Wie hoch sind die Begrenzungen für Tabak und Alkohol?“
Hier kann jedes Land separat festlegen, wie viel Tabak und Alkohol für den Eigenbedarf eingeführt werden darf. Die folgenden Werte dürfen bei den staatlichen Regelungen allerdings nicht unterschritten werden:
800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1kg Tabak, 10 Liter Spirituosen, 20 Liter mit Alkohol angereicherte Weine (z.B. Likörweine wie Porto oder Sherry), 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier

4. „Gibt es Einschränkungen bei Lebensmitteln?"
Prinzipiell nein. Es kann allerdings sein, dass es auf Schiffsreisen verboten ist, unverpackte Lebensmittel mit an Bord zu nehmen. (z.B. luftgetrockneter, unverpackter oder nur in Papier verpackter Schinken)

5. „Welche Regelungen gelten bei Einreisen in die EU in Bezug auf Tabak, Alkohol und andere Waren?“
Auch hier gilt, dass man Waren zum persönlichen Gebrauch in den folgenden Mengen mehrwert- und verbrauchsteuerfrei einführen darf. Diese Werte gelten auch bei Einreisen aus Gibraltar, von den Kanalinseln, den Kanaren oder aus anderen Gebieten, in denen nicht die Mehrwert- und Verbrauchsteuerbestimmungen der EU gelten.
1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-% oder 2 Liter angereicherter Wein (Likörwein) oder Schaumwein, 4 Liter Wein, 16 Liter Bieren
Bei Tabakwaren gelten je nach Land unterschiedliche Werte.
Reisende unter 17 Jahre haben keinen Anspruch auf diese Freimengen.
Bei sonstigen Waren, einschließlich Parfüm, gelten folgende Regeln, die sich am Warenwert orientieren:
Flug- und Seereisen: höchstens 430 Euro, Sonstige Reisende: höchstens 300 Euro
Für Reisende unter 15 Jahren gelten landesspezifische Regeln, die aber nicht unterhalb einem Warenwert von 150 Euro liegen dürfen.

6. „Darf ich Lebensmittel in die EU einführen?“
Fleisch- und Milchprodukte dürfen generell nicht in die EU eingeführt werden, ausgenommen sind lediglich Andorra, Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Dies dient insbesondere dem Schutz der Nutztiere vor Krankheiten.

 

Thema: Verbraucherschutz

1. „Ist der Preis auf einem Produkt immer der endgültige Preis?“
Ja. Alle zum Verkauf angebotenen Waren müssen mit dem Gesamtpreis – einschließlich der Mehrwertsteuer – ausgezeichnet werden. Ebenso muss der Grundpreis, also der Preis pro Kilo, Liter, etc., angegeben werden.

2. „Welche Regelungen gelten beim Online-Erwerb von Flugtickets innerhalb der EU?“
Es muss bei einer Online-Buchung eines Fluges immer der Gesamtpreis des Tickets, inklusive etwaiger Gebühren oder Steuern angegeben werden. Voreinstellungen auf Websites, die dazu führen, dass Sie zusätzlich zum Ticket beispielsweise noch eine Reiseversicherung mitbezahlen müssen, obwohl Sie dem nicht zugestimmt haben, sind unzulässig.

 

Thema: Reisen mit dem Auto

1. „Gilt mein Führerschein in der ganzen EU?“
Sofern er in der EU ausgestellt worden ist, ist Ihr Führerschein in der ganzen EU anerkannt. Neu ausgestellte Führerscheine sind zudem alle in einheitlicher Form als Plastikkarte gestaltet.

2. „Muss ich meine Fahrzeugpapiere mit mir führen?“
In den allermeisten EU-Ländern ja.

3. „Gilt meine Kfz-Versicherung EU-weit?“
Kfz-Versicherungen bieten EU weit eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung. Das gilt auch für Island, Norwegen und Liechtenstein.

4. „Sollte ich einen Versicherungsnachweis mit mir führen?“
Das ist anzuraten. Es gibt hierfür die grüne Versicherungskarte, die zwar nicht Pflicht ist, aber als Nachweis einer bestehenden Mindesthaftpflicht überall anerkannt wird. Sollten Sie eine solche nicht besitzen, ist ein anderer Versicherungsnachweis hilfreich.

5. „In welchem Land der EU darf ich ohne Gurt fahren?“
In keinem. In allen EU-Ländern besteht eine Gurtpflicht (sofern Gurte vorhanden sind).

6. „Muss ich meine Kinder überall in der EU im Auto sichern?“
Ja. In allen Ländern müssen Kinder mit geeigneten Kinderrückhaltesystemen gesichert werden.

7. „Wie sieht es mit der Handynutzung im Auto aus?“
Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage ist in fast allen EU-Ländern aufgrund des erhöhten Unfallrisikos verboten.

8. „Gibt es eine Möglichkeit, wichtige Informationen zu den Verkehrsregeln in anderen EU-Ländern zu erhalten?“
Die Handy-App „Going Abroad“ / „Im Ausland unterwegs“ zeigt Ihnen die wichtigesten Verkehrsregelungen im EU-Ausland.

9. Werden mittlerweile Verkehrsverstöße grenzübergreifend geahndet?“
Die nationale Zusammenarbeit hat sich in der Hinsicht verbessert. Daher werden mittlerweile auch Verstöße gegen die Verkehrsordnung international geahndet.

10. „In welchen Staaten gilt Linksverkehr?“
In Großbritannien, Irland, Malta und Zypern gilt Linksverkehr.

 

Thema: Bahn-, Bus-, Flugs-, Schiffsreisen sowie Reisen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität

1. „Welche Rechte habe ich als Passagier?“
In der EU haben alle Passagiere Anspruch auf präzise, zeitnahe und barrierefreie Informationen, auf Hilfe und Betreuung sowie (unter bestimmten Voraussetzungen) auf Entschädigungen bei Annullierungen oder großen Verspätungen.

2. „Welche besonderen Rechte habe ich als Busreisender?“
Bei grenzüberschreitenden Reisen, die eine Reisestrecke von mehr als 250 Kilometern umfasst, hat man bei Verspätung oder Annullierung der Fahrt u.a. das Recht auf Hilfe/Betreuung, Rückerstattung oder Umbuchung.

3. „Welche Rechte habe ich als Fluggast?“
Wenn ein Flug annulliert wird oder Verspätung hat, sowie bei einer Weigerung der Beförderung, hat man als Fluggast das Recht auf Information, Erstattung, Umbuchung, Entschädigung sowie in bestimmten Fällen auf Hilfe/Betreuung.
Diese Rechte gelten für alle Flüge ab einem Flughafen in der EU sowie auf Flügen in die EU, die von einer Fluggesellschaft der EU durchgeführt werden.

4. „Wer haftet bei Schäden an meinem Gepäck?“
Fluggesellschaften müssen für Unfälle sowie für verlorenes, fehlgeleitetes oder beschädigtes Gepäck haften.

5. „Welche Rechte habe ich bei Bahnreisen?“
Bei grenzüberschreitenden Verbindung innerhalb der EU haben Sie bei großen Verspätungen oder Zugausfällen ein Recht auf zeitnahe Information sowie auf Erstattung, Umbuchung, Hilfe/Betreuung und Entschädigung. Auf Inlandsstrecken variieren diese Rechte.

6. „Welche Rechte habe ich bei Schiffsreisen?
Man hat Anspruch auf Erstattung, Umbuchung, Entschädigung und Hilfe/Betreuung, wenn das Schiff verspätet ist oder ausfällt. Diese Rechte gelten für alle Reisende (mit einigen Ausnahmen), die mit dem Schiff von oder zu einem Hafen innerhalb der EU unterwegs sind oder auch für Kreuzfahrten, die in einem EU-Hafen beginnen.

7. „Welche Rechte stehen Reisenden mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität zu?“
Sie haben das Recht auf kostenlose Betreuung/Hilfe in Häfen, Flughäfen und Bahnhöfen sowie an bestimmten Busterminals. Dies gilt auch an Bord von Flugzeugen, Zügen, Schiffen oder Fernbussen. Allerdings sollte der Betreiber des Flughafens, Bahnhofes bzw. das Beförderungsunternehmen spätestens 48 (bei Fernbussen ab 36) Stunden vorher über besondere Erfordernisse informiert werden.

8. „Gilt mein Behindertenausweis auch in anderen EU-Ländern?“
Mit dem europäischen Muster-Parkausweis für Behinderung können Sie Behindertenparkplätze nicht nur im eigenen Land, sondern auch überall in der EU nutzen.

9. „An wen wende ich mich, wenn ich eine Beschwerde habe?“
Sollte ein Beförderungsunternehmen oder ein Betreiber auf Ihre Beschwerde nicht oder unzureichend reagieren, so können Sie sich unter der kostenlosen Europe-Direct-Nummer 00 800 6 7 8 9 10 11 beraten lassen.
Mit Hilfe der App Your Passenger Rights (Ihre Rechte als Fahrgast bzw. Passagier) können Sie prüfen, welche Rechte Sie haben und was Sie geltend machen können.

 

Thema: Gesundheit

1. „Welche Rechte habe ich Falle eines Unfalls oder einer plötzlichen Erkrankung innerhalb eines anderen EU-Landes?“
Bei einem vorübergehenden Aufenthalt haben sie im Falle einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls Recht auf die Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems unter denselben Voraussetzungen und zu denselben Kosten wie die Menschen, die innerhalb des Landes versichert sind.

2. „Brauche ich im EU-Ausland eine spezielle Krankenkassenkarte?“
Es gibt die Europäische Krankenversicherungskarte, die beweist, dass Sie in einem EU-Land versichert sind. Sie verringert den Verwaltungsaufwand und erleichtert die Kostenerstattung. Sie ist kostenfrei bei den Krankenversicherungen erhältlich und in einigen Ländern bereits auf der Rückseite Ihrer Krankenkassenkarte. Die App European Health Insurance Card (Europäische Krankenversicherungskarte) informiert über Notfallnummern und welche Leistungen versichert sind. Darüber hinaus erfahren Sie, wie Sie eine Erstattung beantragen können.