Richtlinie über angemessene Mindestlöhne: EuGH-Urteil bestätigt die Gültigkeit weitgehend
Die Kommission begrüßt das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union, in dem weitgehend bestätigt wird, dass die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne auf einer soliden rechtlichen Grundlage steht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Jeder Arbeitnehmer in Europa sollte seinen Lebensunterhalt verdienen können. Das heutige Urteil ist ein Meilenstein für die Europäerinnen und Europäer - es geht um Würde, Fairness und finanzielle Sicherheit. Die Richtlinie wird unter uneingeschränkter Achtung der nationalen Traditionen, der Autonomie der Sozialpartner und der Bedeutung von Tarifverhandlungen umgesetzt. Unser Ziel ist es, dass sich Arbeit wirklich auszahlt.“
Roxana Mînzatu, Exekutiv-Vizepräsidentin für soziale Rechte und Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und Vorsorge, erklärte, das Urteil stärke das europäische Sozialmodell. „Es ist eine gute Nachricht für Arbeitnehmer, insbesondere für diejenigen, die niedrige Löhne haben, und für Arbeitgeber in ganz Europa, die faire Löhne zahlen.“
Angemessene Mindestlöhne schaffen soziale Fairness und eine produktive Wirtschaft
Mindestlöhne tragen dazu bei, die Kaufkraft der Arbeitnehmer*innen zu schützen, Lohnungleichheit und Armut trotz Erwerbstätigkeit zu verringern, die Binnennachfrage zu stützen und Arbeitsanreize zu verstärken. Sie tragen auch dazu bei, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern.
Seit der Verabschiedung der Richtlinie im Jahr 2022 sind die Mindestlöhne in ganz Europa rasch gestiegen und haben dazu beigetragen, die Löhne und den Lebensstandard von Millionen von Arbeitnehmer*innen anzuheben. Gleichzeitig hat sich der Abstand zwischen den höchsten und den niedrigsten Mindestlöhnen in der EU verringert.
Richtlinie wurde auf einer korrekten Rechtsgrundlage erlassen
Mit dem heutigen Urteil weist der Gerichtshof den Antrag Dänemarks auf Nichtigerklärung der Richtlinie in ihrer Gesamtheit ab. Außerdem bestätigt er, dass die Richtlinie auf einer korrekten Rechtsgrundlage erlassen wurde.
Der Gerichtshof bestätigte die Gültigkeit der Bestimmungen der Richtlinie, die sich auf Tarifverhandlungen zur Lohnfestsetzung beziehen. Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Bestimmungen unerlässlich sind, um den Mindestlohnschutz zu stärken und sicherzustellen, dass möglichst viele Arbeitnehmer*innen davon profitieren.
Die Kommission nimmt die Entscheidung des Gerichtshofs zur Kenntnis, nur Teile von zwei Bestimmungen für nichtig zu erklären, in denen die Kriterien aufgeführt sind, die von den Mitgliedstaaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen zu berücksichtigen sind, sowie die Regel, die eine Senkung der Mindestlöhne verhindert, wenn diese automatisch indexiert werden. Die Kommission prüft derzeit die Auswirkungen der für nichtig erklärten Bestimmungen.
Das Gerichtsurteil hat keine Auswirkungen auf die von den Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinie erlassenen Rechtsvorschriften. Die Kommission wird ihre Bemühungen fortsetzen, um die vollständige und korrekte Umsetzung der Richtlinie in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
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