Die Europäische Kommission begrüßt die vom Europäischen Parlament und vom Rat erzielte politische Einigung, das bestehende System für geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse zu stärken und zu verbessern.
Überarbeitung des Systems kommt allen Erzeugern und Regionen zugute
Die neue Verordnung wird die Verwendung geografischer Angaben in der gesamten Union steigern und ein höheres Schutzniveau, insbesondere im Internet, bieten. Folgende konkrete Schritte sollen nun umgesetzt werden:
- Einführung eines einheitlichen Rechtsrahmens und eines verkürzten und vereinfachten Eintragungsverfahrens: Für die drei Sektoren (Lebensmittel, Wein und Spirituosen) werden verschiedene Verfahrensvorschriften und Vorgaben zu einem einzigen vereinfachten Verfahren zusammengeführt. Das bedeutet auch kürzere Registrierungsfristen. Das dürfte die Attraktivität der Regelungen für Erzeuger erhöhen, insbesondere in Ländern mit wenigen geografischen Angaben.
- Verstärkter Schutz geografischer Angaben: Die neuen Vorschriften werden den Schutz geografischer Angaben, die als Zutat in Verarbeitungserzeugnissen verwendet werden, und von Erzeugnissen mit geografischer Angabe, die online verkauft werden, verbessern. Mit der neuen Verordnung werden auch geografische Angaben im Domainnamensystem geschützt. Mitgliedstaaten müssen in ihrem Hoheitsgebiet Domain-Namen, die möglicherweise mit einer geografischen Angabe inkompatibel sind, sperren.
- Anerkennung nachhaltiger Verfahren: Die Erzeuger werden die Früchte ihrer Maßnahmen zur ökologischen, wirtschaftlichen oder sozialen Nachhaltigkeit, einschließlich des Tierschutzes, ernten können. Rat und Europaparlament haben vereinbart, dass Nachhaltigkeitspraktiken aufgelistet werden - als Anreiz für die Erzeuger. Eine Erzeugervereinigung kann beschließen, bestimmte Verfahren verbindlich vorzuschreiben. In diesem Fall sollten sie in die Produktspezifikationen aufgenommen werden. Auf freiwilliger Basis können die Erzeuger auch einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, der von der Europäischen Kommission veröffentlicht wird.
- Gestärkte Erzeugervereinigungen: Mit den neuen Maßnahmen wird ein auf freiwilliger Basis bestehendes System anerkannter Erzeugergemeinschaften geografischer Angaben eingeführt, das von den Mitgliedstaaten eingerichtet werden soll. Um die Attraktivität des Systems zu erhöhen, werden diese Gruppen in die Lage versetzt, ihre geografischen Angaben selbst zu verwalten, durchzusetzen und weiterzuentwickeln. Das stärkt ihre Position in der Wertschöpfungskette.
Umsetzung und Kontrolle ist Sache der EU-Mitgliedstaaten
Für die Durchsetzung geografischer Angaben sind weiterhin die Mitgliedstaaten zuständig. Die Kommission bleibt für die Registrierung, Änderung und Löschung aller Eintragungen verantwortlich.
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