Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu untersuchen, ob Snapchat das Gesetz über digitale Dienste (DSA) in Bezug auf den Schutz von Kindern einhält. Die Plattform könnte gegen den DSA verstoßen haben, indem sie Minderjährige Grooming-Versuchen und der Anwerbung für kriminelle Zwecke sowie Informationen über den Verkauf illegaler Waren wie Drogen oder altersbeschränkter Produkte wie E-Zigaretten und Alkohol ausgesetzt hat.
Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, sagte: „Von Grooming und der Darstellung illegaler Produkte bis hin zu Kontoeinstellungen, die die Sicherheit von Minderjährigen gefährden – Snapchat scheint übersehen zu haben, dass das Gesetz über digitale Dienste hohe Sicherheitsstandards für alle Nutzerinnen und Nutzer vorschreibt. Im Rahmen dieser Untersuchung werden wir die Einhaltung unserer Rechtsvorschriften durch das Unternehmen genau prüfen.“
Die Untersuchung wird sich auf fünf Bereiche konzentrieren:
- Altersüberprüfung
- Grooming und Anwerbung von Minderjährigen für kriminelle Aktivitäten
- Unzureichende Standard-Kontoeinstellungen
- Verbreitung von Informationen über den Verkauf verbotener oder altersbeschränkter Produkte
- Meldung illegaler Inhalte
Nächste Schritte
Die Kommission wird nun eine eingehende Untersuchung durchführen. Dazu gehört die Sammlung weiterer Beweise, beispielsweise durch die Übermittlung von Auskunftsersuchen an Snapchat sowie durch Befragungen oder Inspektionen.
Die Einleitung eines förmlichen Verfahrens ermächtigt die Kommission, weitere Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, wie beispielsweise den Erlass einstweiliger Maßnahmen und einer Entscheidung wegen Nichteinhaltung. Die Kommission ist zudem befugt, Verpflichtungszusagen von Snapchat anzunehmen, um die im Verfahren aufgeworfenen Probleme zu beheben.
Die Einleitung eines förmlichen Verfahrens bedeutet, dass die Kommission die Untersuchung übernimmt, die der niederländische Koordinator für digitale Dienste (DSC), die Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), am 9. September 2025 bezüglich des Verkaufs von E-Zigaretten an Minderjährige auf Snapchat eingeleitet hat. Die ACM wird an der Untersuchung der Kommission beteiligt sein und diese weiterhin unterstützen.
Weitere Informationen
- Quelle: EU-Pressemeldung
- DSA
