Die Mitgliedstaaten haben sich auf ein koordiniertes Vorgehen bei der schrittweisen Aufhebung der Reisebeschränkungen aufgrund der verbesserten Corona-Lage in der EU geeinigt. „Wir können jetzt zuversichtlich sein: Mit dieser Aktualisierung und mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU wird die Freizügigkeit der Europäer gesichert sein. Mit Beginn des Sommers wird den Bürgerinnen und Bürgern das Reisen erleichtert - mit nur begrenzten und verhältnismäßigen Reisebeschränkungen, wenn überhaupt“, begrüßte EU-Justizkommissar Didier Reynders die Einigung des Rates auf die Empfehlung zur Koordinierung der Beschränkungen der Freizügigkeit in der EU.
Unter anderem einigten sich die Mitgliedstaaten darauf, dass vollständig geimpfte Personen und Genesene von reisebedingten Beschränkungen befreit werden sollen. Die Mitgliedstaaten verständigten sich auch auf klarere und vereinfachte Reiseanforderungen: Von Reisenden aus orange eingestuften Gebieten könnte nur verlangt werden, dass sie vor der Ausreise einen negativen Test vorweisen, während Reisenden aus rot eingestuften Gebieten eine Quarantänepflicht auferlegt werden könnte, sofern sie keinen Test vor der Abreise durchgeführt haben.
Die Empfehlung klärt die Vorschriften für Kinder unter zwölf Jahren, um die Familieneinheit auf Reisen zu gewährleisten, und schreibt eine harmonisierte Gültigkeitsdauer der Tests vor: 72 Stunden für PCR-Tests und 48 Stunden für Antigen-Schnelltests. Die Schwellenwerte der farbkodierten KarteDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN•••, die Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) veröffentlicht wird, wurden unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage und den Impffortschritten angepasst.
Die Empfehlung ermöglicht es den Mitgliedsstaaten außerdem, im Rahmen einer „Notfallbremse“ Reisemaßnahmen für geimpfte und genesene Personen wiedereinzuführen, falls sich die epidemiologische Lage rasch verschlechtert.
Hintergrund
Am 3. September 2020 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates vor, um sicherzustellen, dass Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der Coronavirus-Pandemie auf EU-Ebene koordiniert und klar kommuniziert werden.
Am 13. Oktober 2020 verpflichteten sich die EU-Mitgliedstaaten durch die Annahme der Empfehlung des Rates, für mehr Koordinierung und einen besseren Informationsaustausch zu sorgen.
Der Rat nahm am 1. Februar 2021 eine erste Aktualisierung der Empfehlung des Rates vor, infolgedessen eine neue Farbe „dunkelrot“ für die Kartierung von Risikogebieten eingeführt und strengere Maßnahmen für Reisende aus Hochrisikogebieten festgelegt wurden.
Am 20. Mai 2021 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige politische Einigung über ein digitales COVID-Zertifikat der EU, um die Freizügigkeit innerhalb der EU zu erleichtern. Das digitale COVID-Zertifikat der EU wird auch zur schrittweisen und koordinierten Aufhebung der derzeit geltenden Beschränkungen der Freizügigkeit beitragen. Die politische Einigung wurde vom Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates und vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Parlaments bestätigt.
Am 20. Mai 2021 hat der Rat eine Änderung der Empfehlung zur vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU angenommen, um die Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU insbesondere für geimpfte Drittstaatsangehörige zu lockern. Der Rat hat zudem die Schwellenwerte für Neuinfektionen angehoben, auf deren Grundlage die Liste der Nicht-EU-Länder, aus denen nicht unbedingt notwendige Reisen gestattet werden sollten, erstellt wird.
Die Staats- und Regierungschefs der EU forderten auf ihrer Tagung vom 24./25. Mai im Hinblick auf die Erleichterung der Freizügigkeit in der gesamten EU eine Überarbeitung der Empfehlung des Rates bis Mitte Juni. Mit dem Vorschlag wird dieser Forderung entsprochen.
Am 31. Mai legte die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Empfehlung des Rates vom 13. Oktober 2020 für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemiezügigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie vor.
Die neuesten, von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen über die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus sowie Reisebeschränkungen sind auf der Website „Re-open EU“ abrufbar.
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