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Stärkung der Einfuhrkontrollen im Bereich Lebensmittelsicherheit

Kommission setzt Taskforce zur Stärkung der Einfuhrkontrollen im Bereich der Lebensmittelsicherheit ein

Die Europäische Kommission hat eine Taskforce eingerichtet, um sicherzustellen, dass Einfuhren von Lebens- und Futtermitteln aus Drittländern den EU-Standards entsprechen. Olivér Várhelyi, Kommissar für Gesundheit und Tierwohl, wies darauf hin, dass die europäischen Bürgerinnen und Bürger bereits heute von den weltweit höchsten Standards für Lebensmittelsicherheit profitieren: „Jedes Produkt, das in die Union eingeführt wird, muss ausnahmslos unseren Normen entsprechen. Das ist für die Bürgerinnen und Bürger und für die Landwirte, die einen fairen Wettbewerb erwarten, von entscheidender Bedeutung.“ Die neue Taskforce werde dabei helfen, die Einfuhrkontrollen zu verstärken und so sicherstellen, dass strenge Vorschriften mit einer kohärenteren und wirksameren Umsetzung in der gesamten Union einhergehen.

Für alle Einfuhren gelten dieselben hohen Standards wie für Erzeugnisse aus der EU

Die EU-Vorschriften gelten für alle in der EU verkauften Erzeugnisse, unabhängig davon, ob sie im Inland hergestellt oder eingeführt werden. Die Taskforce wird sich insbesondere mit der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Pestizidrückständen und koordinierten EU-Überwachungsmaßnahmen für bestimmte eingeführte Erzeugnisse befassen. Sie bringt Fachwissen der Kommission und der Mitgliedstaaten zusammen und wird beitragen zu:

  • einer weiteren Harmonisierung der Einfuhrkontrollen in der gesamten EU;
  • der Ausarbeitung von Empfehlungen für gemeinsame Maßnahmen der Kommission und der Mitgliedstaaten;
  • der Ermittlung, wo zusätzliche Verwaltungs- oder Regulierungsmaßnahmen erforderlich sind, um die Kontrollen zu verstärken.

Hintergrund

Die EU verfügt über solide Rechtsvorschriften für die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, die gewährleisten, dass aus Drittländern eingeführte Lebens- und Futtermittel für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher sind. Die nationalen Behörden sind dafür zuständig, Einführen aus Drittstaaten zu kontrollieren, um deren Einhaltung der EU-Vorschriften für Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit zu bewerten. Die Kommission führt Audits in Bezug auf die Drittländer durch, um die Systeme der Länder und ihre Zuverlässigkeit zu bewerten, und arbeitet gleichzeitig eng mit den Veterinär- und Zollbehörden in den Mitgliedstaaten zusammen.

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