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Temporäre Grenzkontrollen: Kommission gibt Stellungnahmen ab

Temporäre Grenzkontrollen: EU-Kommission gibt Stellungnahmen ab

Die EU-Kommission hat die Verhältnismäßigkeit der von Deutschland und weiteren acht EU-Mitgliedstaaten eingeführten temporären Grenzkontrollen bewertet. Die jeweiligen Stellungnahmen enthalten Empfehlungen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen sollen, auf eine schrittweise Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen hinzuarbeiten.

Neben Deutschland haben auch Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien, die Niederlande, Norwegen, Slowenien und Schweden temporäre Grenzkontrollen eingeführt. Die Kommission setzt sich weiterhin dafür ein, die Grundsätze der Freizügigkeit und der Sicherheit im gesamten Schengen-Raum zu wahren.

Magnus Brunner, Kommissar für Inneres und Migration, betonte: „Die Europäische Union führt derzeit die größte Reform unseres Migrationsmanagementsystems durch. Unser neuer Ansatz hat bereits Ergebnisse gezeigt – die Zahl der illegalen Grenzübertritte ist im Jahr 2026 um weitere 40 Prozent zurückgegangen. Wir führen die modernsten Grenzverwaltungssysteme der Welt ein. Unter diesen Voraussetzungen sind die Mitgliedstaaten in der Lage, auf die schrittweise Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen hinzuarbeiten.“

Stellungnahmen bewerten Verhältnismäßigkeit der Grenzkontrollen

Das EU-Recht erlaubt zwar unter bestimmten Voraussetzungen die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen, verpflichtet die Kommission jedoch dazu, eine Stellungnahme abzugeben, wenn solche Kontrollen länger als 12 Monate andauern. In den Stellungnahmen der Kommission werden die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der gemeldeten Kontrollen an den Binnengrenzen sowie die verfügbaren alternativen und abmildernden Maßnahmen bewertet, die die Mitgliedstaaten ergriffen haben, um negative Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu begrenzen.

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