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Transparenz bei politischer Werbung: Neue EU-Leitlinien

Transparenz politischer Werbung: Kommission veröffentlicht Leitlinien

Ab dem 10. Oktober gilt in der EU die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung in vollem Umfang. Die neuen Regeln sollen Bürgerinnen und Bürgern helfen, bezahlte politische Werbung zu erkennen und von anderen Inhalten zu unterscheiden, z. B. von redaktionellen Inhalten oder politischen Meinungen.

Um politische Akteur*innen und Anbieter*innen politischer Werbedienstleistungen sowie die Behörden der Mitgliedstaaten bei der Anwendung zu unterstützen, hat die EU-Kommission Leitlinien mit praktischen Hinweisen und ausführliche Erläuterungen veröffentlicht.

Transparenzstandards für politische Werbung gelten online und offline

Die Verordnung über die Transparenz politischer Werbung schützt sowohl die freie Meinungsäußerung als auch die Informationsfreiheit. Sie wird dazu beitragen, die Integrität von Wahlprozessen zu schützen und eine offene demokratische Debatte zu unterstützen. Die Verordnung legt gemeinsame EU-Transparenzstandards für politische Werbung sowohl online als auch offline fest. Ab dem 10. Oktober müssen alle politischen Anzeigen klar als solche gekennzeichnet und mit einigen grundlegenden Informationen darüber versehen sein, wer sie bezahlt hat, wie viel sie kosten und ob sie auf ein bestimmtes Publikum ausgerichtet sind. Die Verordnung verbietet weder die politische Werbung noch regelt sie den Inhalt der politischen Anzeigen. Durch die Offenlegung relevanter Informationen über politische Werbung werden die neuen Vorschriften es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich eine eigene Meinung über die Inhalte zu bilden, die sie sehen, und eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Kommission unterstützt alle Akteure bei Umsetzung

Die Kommission wird aktiv mit den Mitgliedstaaten, den Wirtschaftsbeteiligten und anderen Interessenträger*innen zusammenarbeiten, um die reibungslose Umsetzung der Vorschriften zu unterstützen. Das Netz der nationalen Kontaktstellen wird bei der Umsetzung der Verordnung eine zentrale Rolle spielen und unter anderem als Plattform für den regelmäßigen Austausch von Informationen und bewährten Verfahren sowie für die strukturierte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission dienen. Die Kommission wird eine neue Expert*innengruppe von Interessengruppen einsetzen, die die Anwendung der Verordnung überwachen und praktische Rückmeldungen sammeln soll. Außerdem wird die Kommission im Jahr 2026 einen Umsetzungsdialog organisieren, um Erkenntnisse aus der Anwendung der Vorschriften zu gewinnen.

Im Einklang mit der Verordnung hat die Europäische Kommission ein Portal eingerichtet, über das die Mitgliedstaaten ihre Wahltermine mitteilen, sowie ein Portal, in dem die gesetzlichen Vertreter von Anbietern politischer Werbung aufgeführt sind, die außerhalb der EU ansässig, aber in einem Mitgliedstaat registriert sind. Diese Portale werden die Anwendung der Verordnung unterstützen.

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