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Wählen aus dem EU-Ausland wird einfacher

Wählen aus dem EU-Ausland wird einfacher

Die Europäische Kommission begrüßt die Annahme der neuen Vorschriften über das Wahlrecht für Europäerinnen und Europäer, die in einem anderen Mitgliedstaat leben. Für sie sollen sowohl Europawahlen als auch Kommunalwahlen einfacher werden. 

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, sagte: „Die heutige Einigung ist ein großer Gewinn für die im Ausland lebenden Europäerinnen und Europäer. Eine einfachere Stimmabgabe bedeutet, dass alle die Politik gestalten können, die für sie wichtig ist, und das stärkt die Demokratie für alle.“

Frühzeitige Informationen in verschiedenen Sprachen

Gemäß diesen Vorschriften, die die Kommission im November 2021 vorgeschlagen hat, müssen die Mitgliedstaaten rechtzeitig klare Informationen über Wählerregistrierung, Wahltermine und Wahlverfahren bereitstellen. So wird sichergestellt, dass diese Informationen in einer Sprache bereitgestellt werden, die von den Wählerinnen und Wählern verstanden wird. 

Michael McGrath, EU-Kommissar für Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz, fügte hinzu: „Niemand sollte bei der Stimmabgabe behindert werden, und zwar unabhängig davon, in welchem europäischen Land er zu Hause ist. Die neuen Vorschriften werden den Zugang zu klaren, mehrsprachigen Informationen verbessern, ein faires und gleiches Wahlrecht für alle Europäerinnen und Europäer gewährleisten.“

Zugang zu Briefwahl und vorzeitiger Stimmangabe

Um die Rechte mobiler EU-Bürgerinnen und -Bürger weiter zu stärken, haben Personen mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat nun denselben Zugang zur vorzeitigen Stimmabgabe und, soweit verfügbar, zur Brief- oder Online-Abstimmung unter denselben Bedingungen wie Staatsangehörige dieses Mitgliedstaates. 

Registrierungsverfahren wird vereinfacht

Neue Vorlagen werden das Registrierungsverfahren sowohl für Wähler als auch für Kandidaten vereinfachen, und ein neues sicheres System, das von der Kommission bereitgestellt wird, wird den Ländern helfen, Daten auszutauschen, um Mehrfachwahlen zu verhindern. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften umzusetzen, d. h. bis Juni 2027.

Hintergrund

Aus einem aktuellen Bericht über die Wahl zum Europäischen Parlament 2024 geht hervor, dass es zwar rund 14 Millionen sogenannte mobile Bürgerinnen und Bürger gibt, aber nur sehr wenige tatsächlich an der Wahl teilnehmen. 

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