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Wasserversorgung bleibt explizit von Konzessionsvergabe ausgenommen

13-07-05 WasserkonzessionDurch die geplante EU-Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen für öffentliche Dienstleistungen soll es auf keinen Fall zu einer Privatisierung der Wasserversorgung in der EU kommen

Um die Befürchtungen zu zerstreuen, die sich in der Öffentlichkeit über Monate trotz aller Klarstellungen der EU-Kommission und Änderungen am Richtlinientext über die Vergabe öffentlicher Konzessionen gehalten haben, wird die Wasserversorgung nun explizit von dem geplanten Gesetz ausgenommen. Vertreter der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments stimmten einem entsprechenden Vorschlag des zuständigen Binnenmarktkommissars Michel Barnier zu.

Zu keinem Zeitpunkt hat die Kommission vorgeschlagen, die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen wie der Wasserversorgung zu erzwingen oder auch nur zu fördern", betonte Barnier noch einmal. Er verwies auch auf die anhaltenden Proteste der EU-Bürger. Die EU-Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht" konnte in acht Mitgliedstaaten rund 1,5 Millionen Unterschriften gegen eine Privatisierung der Wasserwirtschaft sammeln. Am erfolgreichsten war sie dabei in Deutschland. „Wir müssen den Bedenken so vieler Bürgerinnen und Bürger Rechnung tragen", sagte Barnier.

Der grundsätzliche Vorschlag der Kommission, zur Vergabe von Konzessionen etwa für die Energieversorgung oder den Personennahverkehr EU-Vorgaben einzuführen, wurde von den Mitgliedstaaten und – mit gewissen Auflagen – von Vertretern des Europäischen Parlaments befürwortet.