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Weltfrauentag 2019: mehr Gleichheit, aber zu langsame Fortschritte

Weltfrauentag 8. März 300Zum Weltfrauentag hat die Kommission am 07.03.2019 ihren Bericht über die Gleichstellung von Frauen und Männern in der EU im Jahr 2019 veröffentlicht. Es gibt zwar Fortschritte, doch Frauen sind nach wie vor mit vielen Ungleichheiten konfrontiert: Sie bekommen weniger Lohn und Rente und sind in Europas Parlamenten und Regierungen unterrepräsentiert.

In Deutschland zeigt sich ein gemischtes Bild: Das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen ist in Deutschland besonders ausgeprägt, Frauen verdienen immer noch 21 Prozent weniger als Männer (EU-Durchschnitt: 16 Prozent). Dagegen liegt Deutschland beim Frauenanteil unter den Führungskräften in großen börsennotierten Unternehmen (33,1 Prozent) und bei den Ministerämtern (43,8 Prozent) über dem EU-Durchschnitt (26,2 bzw. 30,4 Prozent).

Die Juncker-Kommission hat an allen Fronten gehandelt, um das Leben der Frauen in Europa zu verbessern: durch die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, den Abbau des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen und die Schaffung besserer Bedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Familien.

Frans Timmermans‚ Erster Vizepräsident der Kommission, erklärte: „Wir sind im Jahr 2019 und die Fortschritte auf dem Gebiet der Geschlechtergleichstellung kommen nach wie vor nur langsam voran. In einigen Ländern hat sich die Lage sogar verschlechtert. Alles was wir wollen ist Gleichheit für alle. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Es ist an der Zeit, dass Frauen und Männer gemeinsam auf die Gleichstellung drängen.“

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, fügte hinzu: „Frauen sind EU-weit immer noch unterrepräsentiert in der Politik, dies gilt auch für die europäischen Institutionen. Ich möchte mehr Frauen sehen, die bei Wahlen antreten. Wir sollten mit gutem Beispiel vorangehen: Ich fordere die Mitgliedstaaten auf, mehr weibliche Kandidaten als künftige EU-Kommissare vorzustellen.“

Der Bericht zeigt einige Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter, Frauen sind jedoch in vielen Bereichen nach wie vor mit Ungleichheiten konfrontiert:

  • Die Frauenerwerbsquote in der EU war 2017 mit 66,4 Prozent so hoch wie nie zuvor‚ allerdings gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten. Im vergangenen Jahr erhielten acht Mitgliedstaaten Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters zur Verbesserung der Erwerbsbeteiligung von Frauen (Österreich, Tschechien, Deutschland, Estland, Irland, Italien, Polen und Slowakei).
  • Frauen sind stärker von Armut bedroht, die Gehälter sind im Durchschnitt 16 Prozent niedriger als die von Männern. Dies spiegelt sich auch im Rentengefälle wider, das 2017 bei 35,7 Prozent lag. In einigen Ländern können sich über 10 Prozent der älteren Frauen die notwendige Gesundheitsversorgung nicht leisten.
  • In Parlamenten und in der Regierung sind Frauen nach wie vor weitgehend unterrepräsentiert. Nur sechs der 28 nationalen Parlamente in der EU werden von einer Frau geleitet, und sieben von zehn Mitgliedern der nationalen Parlamente in der EU sind Männer. Obwohl der derzeitige Anteil an hochrangigen weiblichen Ministern mit 30,5 Prozent der höchste ist, seit 2004 erstmals für alle EU-Mitgliedstaaten Daten verfügbar waren, gibt es immer noch Hinweise darauf, dass Frauen in der Regel Portfolios zugewiesen werden, die eine geringere politische Priorität haben.
  • Die „gläserne Decke“ ist nach wie vor eine Realität in der Geschäftswelt: Nur 6,3 Prozent der Führungspositionen in großen börsennotierten Unternehmen in der EU werden von Frauen bekleidet.

Gemeinsame Verantwortung für Betreuungs- und Pflegeaufgaben – neue EU-Vorschriften für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

In der jüngsten Vereinbarung über die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben wird eine europäische Mindestnorm von zehn Tagen bezahlten Vaterschaftsurlaubs für Väter nach der Geburt ihres Kindes festgelegt, die auf Höhe des Krankengelds vergütet wird. Zudem wird das bestehende Recht auf vier Monate Elternurlaub gestärkt, indem zwei Monate zwischen den Eltern nicht mehr übertragbar sein werden und eine Vergütung für diese zwei Monate in einer von den Mitgliedstaaten festzulegenden Höhe einführt wird. Die neuen Vorschriften enthalten auch Bestimmungen für Pflegeurlaub, wonach pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer fünf Tage pro Jahr als neuer europäischer Anspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugeteilt werden. Nicht zuletzt stärken die neuen Vorschriften auch das Recht für Eltern und pflegende Angehörige, flexiblere Arbeitsregelungen zu beantragen.