Keine Bestätigungen von Entschädigungszahlungen mehr durch Air Berlin. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland rät Air Berlin-Reisenden folgendes zu beachten.
Wenn Entschädigungsansprüche aufgrund von Flugausfall, -verspätung oder Gepäckverlust entstehen, wird der Reisende von Air Berlin wohl nicht mehr direkt bedient. Dafür müsste es erst mit dem Beginn des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen werden.
Wenn Entschädigungsansprüche aufgrund von Flugausfall, -verspätung oder Gepäckverlust entstehen, wird der Reisende von Air Berlin wohl nicht mehr direkt bedient. Dafür müsste es erst mit dem Beginn des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen werden.
Wo und wie können Air Berlin-Reisende Ansprüche geltend machen?
- Direktbuchung bei Air Berlin: Hierbei gelten die Ansprüche auf einen Ersatzflug oder Erstattung nur gegenüber der Airline. Falls die Airline dazu nicht fähig ist, muss auf eine Entschädigung durch das Insolvenzverfahren gehofft werden.
- Buchungen über Reisebüros oder Online-Portalen: Auch hier ist die Airline verantwortlich. Ansprechpartner für die Verbraucher ist zwar der Vermittler, haftet allerdings nicht selbst. Diese Ansprüche bestehen nur gegenüber der Airline. Wie im vorherigen Fall, muss der Verbaucher auf das Insolvenzverfahren hoffen.
- Pauschalreisen mit Hotel und Flug zusammen: Hierbei können Ansprüche gegenüber dem Veranstalter gelten gemacht werden. Dieser hat dafür zu sorgen, dass die Reise stattfindet. Hierbei entsteht, anders als bei Einzelbuchungen, kein finanzielles Risiko.
weitere wichtige Hinweise:
- Vermeidung von Aufgabe des Gepäcks: Sollte der Koffer verloren gehen, beschädigt werden oder zu spät ankommen, werden Sie höchst die Kosten selber tragen müssen.
- Bei Annulierung auf Umbuchung bestehen:. Keine übereilte Buchung eines Ersatzflug, den Sie zunächst selbst bezahlen müssten. Dasselbe gilt auch für Hotelübernachtungen, die wegen Flugverspätungen bzw. -annullierungen erforderlich würden.
- Bei Flugverpätungen nach Entschädigung fragen: Fragen Sie nach von der Airline zur Verfügung gestellten Gutscheine für Mahlzeiten und Getränke sowie einer möglichen Hotelunterbringung, anstatt diese selbst zu bezahlen.
Aktueller Stand:
Am 16.August 2017 hat das Insolvenzgericht die vorläufige Eigenverwaltung von Air Berlin angeordnet. Nach einer Finanzspritze 150 Millionen Euro der Bundesregierung geht es für Air Berlin vorerst weiter. Die Finanzspritze sorgt dafür, dass der Flugverkehr erst mal weitergeht. Trotzdem sollten Air Berlin-Reisende die wichtige Hinweise beachten.
- Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum
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- Kurzlink zu diesem Artikel: http://bit.ly/EVZ_Airberlin