Nach der politischen Einigung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und US-Präsident Donald J. Trump auf ein Abkommen über Zölle und Handel am 27.7. haben wir hier die wesentlichen Punkte und Informationen zusammengefasst. Die Einigung ist der erste Schritt in einem Prozess, der im Laufe der Zeit weiter ausgebaut wird, um weitere Bereiche abzudecken und den Marktzugang weiter zu verbessern.
Diese politische Einigung stellt die Stabilität und Vorhersehbarkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks wieder her. Das Abkommen sichert den EU-Ausfuhren einen kontinuierlichen Zugang zum US-Markt. Das erhält tief integrierte Wertschöpfungsketten und sichert wirksam Arbeitsplätze. Es bildet auch die Grundlage für eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA.
Gleichzeitig wird die Regulierungshoheit der EU uneingeschränkt geachtet, sensible Bereiche der EU-Landwirtschaft wie Rindfleisch oder Geflügel werden geschützt.
Aktuelle Daten zum bilateralen Handel
Die transatlantische Partnerschaft ist eine Lebensader des Welthandels und die bedeutendste bilaterale Handels- und Investitionsbeziehung der Welt. Der Handel zwischen der EU und den USA mit Waren und Dienstleistungen hat sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Im Jahr 2024 lag er bei rund 1,7 Billionen Euro. Der Handel mit Waren betrug 867 Milliarden Euro, der Handel mit Dienstleistungen 817 Milliarden Euro. Das sind täglich mehr als 4,2 Milliarden Euro an Waren und Dienstleistungen, die den Atlantik überqueren.
Diese tiefe und umfassende Partnerschaft wird durch gegenseitige Investitionen untermauert. Im Jahr 2022 investierten EU- und US-Unternehmen im Wert von 5,3 Billionen Eure in die Märkte der jeweils anderen Seite.
Einheitliche Zoll-Obergrenze von 15 Prozent für EU-Waren
Ab dem 1. August werden die USA diesen Höchstzoll auf die überwiegende Mehrheit der EU-Ausfuhren anwenden. Es handelt sich um einen All-Inclusive-Tarif und stellt eine Obergrenze dar – inbegriffen ist auch der Meistbegünstigungszollsatz (MFN), der zuvor zusätzlich zu den von den USA eingeführten zusätzlichen Zöllen erhoben wurde.
- Die Obergrenze von 15 Prozent gilt für fast alle EU-Ausfuhren, für die derzeit gegenseitige Zölle gelten (ausgenommen im Fall, dass der MFN-Zollsatz der USA 15 Prozent übersteigt; hier gilt nur der MFN-Zollsatz ohne zusätzliche Zölle).
- 15 Prozent gelten auch für Pkw und Kfz-Teile, auf die derzeit ein Zollsatz bis zu 25 Prozent und ein zusätzlicher Meistbegünstigungszollsatz von 2,5 Prozent erhoben wird. Das ermöglicht eine sofortige Zollentlastung.
- Die Obergrenze von 15 Prozent gilt auch für mögliche künftige Zölle auf Arzneimittel und Halbleiter, einschließlich derjenigen auf der Grundlage von Abschnitt 232. Bis die USA entscheiden, ob sie zusätzliche Zölle auf diese Produkte gemäß Abschnitt 232 erheben, unterliegen sie weiterhin nur den MFN-Zöllen der USA.
Regelungen für strategische Produkte
Ab dem 1. August gehen die US-Zölle auf EU-Flugzeuge und -Flugzeugteile, bestimmte Chemikalien, bestimmte Generika und natürliche Ressourcen wieder auf das Niveau von vor Januar zurück. Das ermöglicht eine sofortige Zollerleichterung für wichtige Industriezweige in der EU. Die EU und die USA haben vereinbart, weiter an dieser Liste zu arbeiten und weitere Produkte aufzunehmen.
Schutz der Stahl-, Aluminium- und Kupferindustrie
Wir bündeln die Kräfte, um Stahl-, Aluminium- und Kupferindustrie vor unlauterem und wettbewerbsverzerrendem Wettbewerb zu schützen. Weltweite Überkapazitäten bedrohen die Industrie in der EU und in den USA gleichermaßen. Gemeinsam werden die EU und die USA Zollkontingente für EU-Ausfuhren auf historischem Niveau festlegen, die derzeitigen 50-Prozent-Zölle senken und gleichzeitig einen fairen globalen Wettbewerb gewährleisten.
Liberalisierung von Handelsströmen in die EU von beiderseitigem Interesse
EU-Importeure sowie Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU werden jedes Jahr Zölle in Höhe von rund 5 Milliarden Euro einsparen. Zugleich bleiben die die sensiblen Kernbereiche der europäischen Industrie und -Landwirtschaft geschützt.
- Abschaffung bereits niedriger Zölle auf Industriegüter. Die MFN-Zölle der EU auf Industriegüter sind im Allgemeinen niedrig. Die EU wird diese verbliebenen Niedrigzölle auf Industriegüter aus den USA nun abschaffen.
- Besserer Zugang zum EU-Markt für begrenzte Mengen US-amerikanischer Fischereierzeugnisse. Diese zusätzliche Marktöffnung für US-Erzeugnisse wie Alaska-Seelachs, Pazifischer Lachs und Garnelen, die alle Zollkontingenten unterliegen, kommt der verarbeitenden Industrie in der EU zugute.
Besserer Marktzugang für bestimmte nicht sensible US-Agrarexporte im Wert von 7,5 Milliarden Euro
Das gilt für Produkte Sojaöl, Saatgut, Getreide oder Nüsse sowie für verarbeitete Lebensmittel wie Tomatenketchup, Kakao und Kekse. Sie werden einen besseren Zugang zum EU-Markt haben - alle unterliegen Zollkontingenten. Das senkt Betriebsmittel-Kosten für unsere landwirtschaftlichen Betriebe und Verarbeiter und schützt gleichzeitig sensible Bereiche.
Abbau nichttarifärer Hemmnisse
Dazu gehört die Zusammenarbeit bei Normen für Kraftfahrzeuge und gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS). Auch beinhaltet es eine leichtere gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen in weiteren Industriezweigen.
Gemeinsam für mehr wirtschaftliche Sicherheit
Hier soll die Zusammenarbeit gestärkt werden, die EU und die USA werden die Widerstandsfähigkeit der Lieferkette verbessern und nicht marktbezogene Strategien und Praktiken angehen. Sie werden auch weiterhin bei der Überprüfung von Investitionen und Ausfuhrkontrollen zusammenarbeiten.
Sicherer Zugang zu kritischer Energie und zukunftsorientierter Versorgung
Die EU beabsichtigt, in den nächsten drei Jahren US-amerikanische Flüssigerdgas-, Öl- und Kernenergieprodukte im Wert von 750 Milliarden USD (ca. 700 Milliarden Euro) zu beschaffen. Das wird dazu beitragen, russisches Gas und Öl auf dem EU-Markt zu ersetzen. Die EU beabsichtigt ferner, KI-Chips im Wert von 40 Milliarden Euro zu erwerben, die für die Aufrechterhaltung des technologischen Vorsprungs der EU unerlässlich sind.
Investitionen auf beiden Seiten des Atlantiks
Die gegenseitigen Investitionen sollen gefördert und erleichtert werden. EU-Unternehmen haben Interesse bekundet, bis 2029 mindestens 600 Milliarden USD (ca. 550 Milliarden Euro) in verschiedenen Sektoren in den USA zu investieren. Das würde die bereits beträchtlichen Investitionen in Höhe von 2,4 Billionen Euro weiter ankurbeln.
Nächste Schritte
Die politische Einigung vom 27. Juli 2025 ist nicht rechtsverbindlich. Über die Sofortmaßnahmen hinaus werden die EU und die USA im Einklang mit ihren einschlägigen internen Verfahren weiterverhandeln, um die politische Einigung vollständig umzusetzen.
Weitere Informationen
- Quelle: EU-Pressemeldung
- Explainer der Einigung (engl.)
- Kurzlink auf diesen Artikel: https://ogy.de/EU-USA-Zolleinigung
