Investitionsoffensive soll weitergehen
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Gleich zwei Aachener Einrichtungen, die Firma Gridhound und die RWTH Aachen, profitieren in der vierten Runde des Fördermechanismus für innovative Projekte (Fast Track to Innovation – FTI). Insgesamt sind sechs deutsche Firmen und eine Hochschule an den insgesamt 16 ausgewählten Projekten beteiligt – neben der Kaiserstadt unter anderem aus Stuttgart, Karlsruhe und Schondorf.
Die erfolgreichen 16 Projekte mit 72 Partnern aus 16 Ländern erhalten insgesamt 36 Mio. Euro. Gefördert werden sie aus dem beim EU-Forschungsprogramm Horizont 2020 angesiedelten FTI-Instrument. Die Unternehmen habe damit die Möglichkeit, ihre vielversprechenden Ideen schneller erfolgreich zu vermarkten. Forschungskommissar Carlos Moedas sagte: „Mit Horizont 2020 wollen wir innovative Unternehmen beim Wettbewerb in den globalen Märkten unterstützen. Die Ergebnisse führen zu einer Gesamtinvestition von fast 135 Mio. Euro für den Schnellzugang zur EU-Förderung für marktreife Innovationen und tragen dazu bei, europäische Forschung und Entwicklung erfolgreich zu vermarkten.“
SBP Sonne GmbH aus Stuttgart ist Partner in einem Projekt zu solarthermischen Kraftwerken, die Firma Hitex aus Karlsruhe Koordinator eines Projekts zur besseren Steuerung von Zugtüren, Resuscitec, Koordinator eines Projekts zu einer neuen Therapie für Wiederbelebung nach Herzstillstand. An dem Projekt ist auch die Firma UKLFR beteiligt, beide Unternehmen haben ihren Sitz in Freiburg im Breisgau. Erfolgreich waren auch Gridhound aus Aachen und die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule, Aachen, als Partner bei einem Projekt zu intelligenten Netzen zu erneuerbaren Energien und Nesscap Energy GmbH aus Schondorf als Partner in einem Projekt zur Energiespeicherung.
Das Ziel von Fast Track to Innovation (FTI) ist es, eine schnellere Vermarktung von Forschungsergebnissen zu ermöglichen. Als Querschnittsmaßnahme des EU-Forschungsprogramms Horizont 2020 soll FTI das Antragsverfahren von der Einreichung bis zur Vertragsunterzeichnung auf maximal sechs Monate verkürzen.
FTI bietet für Antragstellende ein Sprungbrett, um fortgeschrittene neue Ideen schnell in marktfertige Produkte, Verfahren, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder ähnliches zu transferieren. Gesucht werden interdisziplinäre und transsektorale Ansätze. Dabei zielt FTI auf technologische Durchbrüche und Service-Innovationen ab.
Das Instrument ist für alle Arten von Einrichtungen offen, wie z. B. Industrie (KMU und Großunternehmen), Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Mindestens 60 Prozent des Gesamtbudgets ist jedoch für Industriepartner vorzusehen oder eine Mindestzahl von Industriepartnern ist zu beteiligen. Alle 3-5 Partner müssen ihren Sitz in mindestens drei verschiedenen Staaten der EU oder den assoziierten Staaten haben. Die Forschung sollte abgeschlossen sein und die innovative Idee sehr großes Marktpotenzial aufweisen und innerhalb von drei Jahren auf den Markt gebracht werden.
Die themenoffenen Anträge für die Bereiche der Grundlegenden und industriellen Technologien (LEIT) sowie der Gesellschaftlichen Herausforderungen können jederzeit eingereicht werden. An drei Stichtagen im Jahr trifft die Europäische Kommission Entscheidungen über die Förderung auf Basis der Arbeitsprogramme. Antragsberechtigt sind alle Rechtspersonen in kleinen Verbundprojekten mit maximal fünf Partnern. Die Fördergrenze liegt bei 3 Mio. Euro. Die Laufzeit des Projekts soll zwischen 12 und 24 Monate betragen. Der nächste Stichtag ist der 25.10.2016.
Die von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker angeschobene EU-Investitionsoffensive trägt auch in Deutschland dazu bei, Investitionslücken zu schließen. Bei einer hochrangigen Konferenz der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Berlin zogen zahlreiche Vertreter aus Wirtschaft, Staat und Gesellschaft eine positive Bilanz des Juncker-Plans im ersten Jahr seines Bestehens.
„Wir sind mit der Investitionsoffensive in Europa sehr gut unterwegs. Wir haben inzwischen rund 250 Projekte angeschoben, die mit Garantien des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) abgesichert sind. Damit stoßen wir Investitionen von 100 Mrd. Euro in der Realwirtschaft an“, sagte EIB-Präsident Werner Hoyer im Europäischen Haus in Berlin. „Mit der Initiative gehen wir besonders zwei entscheidende Schwachstellen der europäischen Wirtschaft direkt an, nämlich die mangelnde Risikotragfähigkeit der Investoren, und dabei insbesondere der Banken, sowie den geringen Finanzierungsspielraum der öffentlichen Hand. Im Kern zielt die Investitionsoffensive darauf ab, mit Hilfe von Risikokapital, dass die EIB-Gruppe zur Verfügung stellt, private Investoren für die Finanzierung zusätzlicher Projekte zu gewinnen.“
Beispiele für erfolgreiche Projekte mit EFSI-Krediten in Deutschland sind die Digitalisierung der Heidelberger Druckmaschinen AG, Kreditprogramme der KfW-Bankengruppe und des European Investment Fund, der Energiepark Bruck/Leitha oder das Gasmotorenheizwerk in Kiel-Dietrichsdorf. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen hat im ersten Jahr seines Bestehens auch fast 150.000 kleinen und mittleren Unternehmen Zugang zu neuen Finanzmitteln verschafft.
Jens Spahn, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, stellte sich hinter den Juncker-Plan und sagte: „Die EU-Investitionsoffensive ist ein wichtiges Signal in der Krise um zu zeigen: Wir sind handlungsfähig in einem wichtigen Feld, der Investitionsschwäche.“
Dienstleistungen und Portale der kollaborativen Wirtschaft sind in Europa in den vergangenen Jahren schnell gewachsen. Dazu zählen nicht nur bekannte Beispiele wieder Mitfahrdienst Uber und der Bettenvermittler Airbnb, sondern auch deutsche Portale wie der Wohnungsvermittler Wimdu oder der Paketdienst Sennder. Nationale und lokale Behörden reagieren hierauf mit einem Flickwerk verschiedener Regelungen. Die EU-Kommission will einer Zersplitterung des Binnenmarkts entgegenwirken und hat am Donnerstag Klarstellungen zu den wichtigsten rechtlichen Fragen vorgelegt.
Die am Donnerstag, 2. Juni, vorgelegte Mitteilung „Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft“ enthält Leitlinien, wie das bestehende EU-Recht in diesem dynamischen und sich schnell entwickelnden Bereich angewandt werden sollte.
Nationale und lokale Behörden reagieren auf die neuen Geschäftsmodelle mit einem Flickwerk verschiedener Regulierungsmaßnahmen. Ein Beispiel hierfür sind Kurzzeitvermietungen. Städte wie London, Paris oder Amsterdam gehen mit diesen Dienstleistungen relativ flexibel um, während das deutsche Zweckentfremdungsgesetz die Nutzung von Wohneigentum für andere Zwecke als die beabsichtigte Verwendung verbietet und ein sehr striktes regulatives Umfeld für Kurzzeitvermietungen vorsieht.
Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Jyrki Katainen, erklärte zu den heute vorgestellten Leitlinien: „Die europäische Wirtschaft braucht Produkt- und Dienstleistungsinnovationen, wenn sie wettbewerbsfähig bleiben will. Der nächste Schritt könnte hier von der kollaborativen Wirtschaft ausgehen. Unsere Rolle ist, auf ein rechtliches Umfeld hinzuwirken, in dem sich neue Geschäftsmodelle entwickeln können und zugleich für Verbraucherschutz, gerechte Besteuerung und faire Arbeitsbedingungen gesorgt wird.“
EU-Kommissarin Elżbieta Bieńkowska, zuständig für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, sagte: „Wenn wir eine Zersplitterung des Binnenmarkts auf der Ebene der Mitgliedstaaten oder sogar auf lokaler Ebene zulassen, besteht die Gefahr, dass ganz Europa dabei verliert. Wir bieten jetzt Behörden und Marktteilnehmern rechtliche Orientierungshilfen für die ausgewogene und nachhaltige Entwicklung dieser neuen Geschäftsmodelle. Wir rufen die Mitgliedstaaten auf, ihre Vorschriften vor diesem Hintergrund zu prüfen, und sind bereit, ihnen dabei Hilfestellung zu leisten.“
Die Mitteilung bietet Klarstellungen zu wichtigen Fragen, mit denen sowohl Marktteilnehmer als auch Behörden konfrontiert sind, z. B.:
In der Mitteilung werden die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, die bestehenden Rechtsvorschriften im Sinne der Leitlinien zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern. Die Kommission wird das sich rasch ändernde rechtliche Umfeld und die wirtschaftlichen Entwicklungen überwachen.
Die EU-Kommission hat am 1. Juni den ersten Schritt im Verfahren zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips in Polen eingeleitet. Dazu hat sie eine Stellungnahme zur Lage der Rechtsstaatlichkeit an Polen gerichtet, in der sie ihre Bedenken Zusammenhang mit dem Verfassungsgericht darlegt.
„Dies ist die Basis für die Fortsetzung des Dialogs mit den polnischen Behörden“, sagte der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans am Mittwoch, 1. Juni, nach der Kommissionssitzung in Brüssel. „Das Rechtsstaatsprinzip ist einer der Grundpfeiler der Europäischen Union. Es wurden konstruktive Gespräche geführt, die nun in konkrete Schritte zur Behebung der systembedingten Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit in Polen umgesetzt werden sollten. Die heute angenommene Stellungnahme enthält auf der Grundlage des im Januar begonnenen Dialogs unsere Bewertung der fraglichen Punkte“, sagte Timmermanns.
Nachdem sie seit dem 13. Januar einen intensiven Dialog mit der polnischen Regierung geführt hatte, hält es die Kommission für erforderlich, ihre Bewertung der gegenwärtigen Lage in dieser Stellungnahme zu formalisieren. Gemäß dem Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips ist dies der erste von der Kommission ergriffene Schritt in diesem Verfahren. Die Stellungnahme soll dazu beitragen, dass der laufende Dialog mit den polnischen Behörden zu einer Lösung führt.
Die Rechtsstaatlichkeit ist einer der gemeinsamen Werte, auf die sich die Europäische Union gründet. Sie ist in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankert. Nach den Verträgen ist die Europäische Kommission zusammen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat dafür zuständig, die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit als eines Grundwerts der Union zu garantieren und für die Achtung des Rechts, der Werte und der Grundsätze der EU zu sorgen.
Die jüngsten Ereignisse in Polen, die insbesondere das Verfassungsgericht betreffen, haben die Europäische Kommission veranlasst, einen Dialog mit der polnischen Regierung aufzunehmen, damit die Rechtsstaatlichkeit in Polen uneingeschränkt gewahrt bleibt. Nach Auffassung der Kommission muss das polnische Verfassungsgericht in der Lage sein, eine vollumfängliche wirksame Normenkontrolle zu gewährleisten.
Die polnischen Behörden sind nun aufgefordert, ihrerseits Bemerkungen zu der Stellungnahme vorzulegen. Die Kommission würde den konstruktiven Dialog mit der polnischen Regierung auf der Grundlage dieser Bemerkungen fortsetzen, um die dargelegten Bedenken einer Lösung zuzuführen. Werden die Bedenken nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums ausgeräumt, kann die Kommission eine Empfehlung zur Rechtsstaatlichkeit abgeben. Hierdurch würde die zweiten Phase des Rahmens zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips eingeleitet.
Der – am 11. März 2014 eingeführte – Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips umfasst drei Stufen. Das gesamte Verfahren basiert auf einem kontinuierlichen Dialog zwischen der Kommission und dem betroffenen Mitgliedstaat. Die Kommission informiert das Europäische Parlament und den Rat eingehend und in regelmäßigen Abständen.
Die EU-Kommission hat zusammen mit Facebook, Twitter, YouTube und Microsoft einen Verhaltenskodex vorgestellt, mit dem die Verbreitung von illegalen Hassreden im Internet bekämpft werden soll.
Mit dem Verhaltenskodex verpflichten sich die IT-Unternehmen dazu, klare und wirksame Verfahren für die Prüfung von Meldungen über illegale Hassreden in ihren Diensten einzuführen, damit die Mehrheit der stichhaltigen Anträge auf Entfernung illegaler Hasskommentare in weniger als 24 Stunden geprüft und diese erforderlichenfalls entfernt bzw. der Zugang dazu gesperrt werden kann.
Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erklärte hierzu: „Die Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt, um zu gewährleisten, dass das Internet ein Raum für die freie und demokratische Meinungsäußerung bleibt, in dem die europäischen Werte und Gesetze geachtet werden. Ich begrüße die Zusage der weltweit tätigen IT-Unternehmen, die Mehrheit der stichhaltigen Anträge auf Entfernung illegaler Hasskommentare in weniger als 24 Stunden zu prüfen und diese erforderlichenfalls zu entfernen bzw. den Zugang dazu zu sperren.“
Der Verhaltenskodex enthält u.a. folgende Verpflichtungen:
Die Europäische Kommission hat Jochen Pöttgen zum neuen Leiter des Regionalbüros der Kommission in Bonn ernannt. Er tritt sein Amt am 1. Juni 2016 an.
Jochen Pöttgen bringt 20 Jahre Erfahrung insbesondere in den Bereichen Handel, Humanressourcen und Kommunikation in diese Funktion ein. Seit September 2014 war er als Beauftragter für internationale Beziehungen für die diplomatischen Handelsbeziehungen mit Drittländern in der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission zuständig.
Er verfügt über einen Hochschulabschluss der Universität Florenz in Politikwissenschaften mit Spezialisierung im Bereich Wirtschaftswissenschaften. Er spricht fließend Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch.
Pöttgen begann 1996 bei der Europäischen Kommission als Pressereferent und Sachbearbeiter für Antidumping- und Antisubventionsfälle in der Generaldirektion Handel. Nach fünf Jahren in der Generaldirektion Handel wechselte er als Leiter der Personalabteilung zur damaligen Generaldirektion Außenbeziehungen (heute Europäischer Auswärtiger Dienst).
2004 wurde er zum Kanzleileiter der EU-Delegation in Russland mit Zuständigkeit für Personal, Haushalt und Infrastruktur ernannt. Nach vier Jahren in Russland kehrte er als stellvertretender Referatsleiter in die damalige Generaldirektion Außenbeziehungen (Europäischer Auswärtiger Dienst) nach Brüssel zurück, wo er bis 2011 tätig war. Im September 2011 wurde er für drei Jahre als Leiter der Abteilung für Presse und Information, Handel und Politik vom Europäischen Auswärtigen Dienst in die EU-Delegation nach Botsuana entsandt.
Die Kommission unterhält Vertretungen in allen 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Regionalbüros in Barcelona, Belfast, Bonn, Cardiff, Edinburgh, Marseille, Mailand, München und Breslau. Die Vertretungen sind die Augen, Ohren und Sprachrohre der Kommission in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Sie stehen mit den nationalen Behörden und Interessenträgern in Kontakt und unterrichten die Medien und die Öffentlichkeit über die EU-Politik. Darüber hinaus berichten die Vertretungen den zentralen Dienststellen der Kommission über wichtige Entwicklungen in den Mitgliedstaaten. Seit Amtsantritt der Juncker-Kommission werden die Leiter der Vertretungen vom Präsidenten ernannt und sind seine politischen Vertreter in den Mitgliedstaaten, in die sie entsandt werden.
Mit dem „Pakt von Amsterdam“ hat die EU ihre Zusammenarbeit mit den Kommunen neu strukturiert und in einer neuen Städteagenda festgelegt. Kernstück der Agenda sind strategische Partnerschaften, in denen sowohl über verschiedene Politikbereiche als auch über verschiedene Zuständigkeitsebenen hinweg kooperiert wird.
Der für die Energieunion zuständige Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič erklärte: „Städte sind lebendige Laboratorien im Übergang hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft. Die Europäische Kommission arbeitet Hand in Hand mit Bürgermeistern und regionalen Behörden, damit sie die guten Beispiele präsentieren können – als Anreiz und Inspirationsquelle für andere, sowohl in als auch außerhalb von Europa.“
Die für Regionalpolitik zuständige EU-Kommissarin Corina Crețu fügte hinzu, das Engagement der EU für die Städteagenda zeige, dass die Kommission städtischen Fragen auf ihrer Agenda eine höhere Priorität einräumt und bereit ist, besser auf die Städte zu hören, wenn es darum geht, was bei ihnen funktioniert und was verbessert werden muss.
Die Städteagenda im „Pakt von Amsterdam, den die Kommission gemeinsam mit Vertretern anderer EU-Institutionen und Vertretern der europäischen Städte verabschiedet hat, soll die Kommunen besser vernetzen. Über die Städteagenda sollen Partnerschaften zu 12 städtischen Herausforderungen wie Flüchtlingsintegration, Wohnungsbau, Luftqualität, Mobilität, Armut oder Auftragsvergabe entwickelt werden. Über die Partnerschaften werden Städte, Mitgliedstaaten, EU-Institutionen und Interessenträgern, Nichtregierungsorganisationen und Partnern aus der Privatwirtschaft auf gleichberechtigter Basis zusammenarbeiten können.
Schwerpunkte sind die Erleichterung des Zugangs zu EU-Finanzmitteln, die Förderung der Kombination von EU-Fonds und ein besserer Austausch zwischen den Städten. Aktionspläne sollen auf eine wirksamere Umsetzung der bestehenden EU-Strategien in den Städten u. a. in den Bereichen Umwelt, Verkehr und Beschäftigung abstellen. Vier Pilot-Partnerschaften haben bereits ihre Arbeit zu folgenden Themen aufgenommen: Inklusion von Migranten (Koordinierung durch die Stadt Amsterdam ), Luftqualität (Koordinierung durch die Niederlande), Wohnungsbau (Koordinierung durch die Slowakei) und Armut in den Städten (Koordinierung durch Belgien und Frankreich). Die übrigen Partnerschaften werden zwischen Ende 2016 und Sommer 2017 eingerichtet.
Wirtschaftspolitische Koordinierung in der EU
Gemeinsam für mehr Wachstum sorgen
Wenn die EU-Staaten wirtschafts- und haushaltspolitisch an einem Strang ziehen, ist das gut für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in Europa. Die EU-Kommission hat nun in ihren jährlichen länderspezifischen Empfehlungen zur Wirtschaftspolitik beschrieben, was die einzelnen Regierungen tun sollten, um die eigene und die gemeinsame Wirtschaftskraft zu stärken. Auch in Deutschland gibt es Reformbedarf.
KURZ UND KNAPP
EU-Tabakrichtlinie
Noch deutlicher vor Gesundheitsgefahren warnen
IM FOKUS
Neue Mediengesetze
Für fairen Wettbewerb von Fernseh- und Filmanbietern
Griechenland
Eurostaaten einigen sich auf Schuldenerleichterungen
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Gute Nachrichten für alle Badegäste: Die Qualität der Badegewässer in Europa ist hervorragend. 96 Prozent der Gewässer weisen einen hinreichende Wasserqulität auf, 84 Prozent genügen höchsten Ansprüchen.
In Deutschland wurden 2292 Badestellen untersucht. Gemeinsam mit Luxemburg, Zypern, Malta, Griechenland, Kroatien und Italien liegt Deutschland in der Spitzengruppe.
Die deutschen Badegewässer an der Nord- und Ostseeküste und an Flüssen und an Seen erreichen bei der Wasserqualität wieder europäische Spitzenwerte. Von insgesamt 2292 untersuchten Gewässern in Deutschland erfüllen knapp 98 Prozent die Mindestanforderungen der EU, 90 Prozent haben sogar eine ausgezeichnete Qualität. Nur fünf deutsche Badestellen erfüllen die Mindestnormen nicht. Das geht aus dem jährlichen Badegewässerbericht der Europäischen Umweltagentur und der Europäischen Kommission von Mittwoch, 25. Mai, hervor.
Zur Vorstellung des aktuellen Berichts erklärte EU-Umweltkommissar Karmenu Vella: „96 Prozent der Europäischen Badegewässer sind von hinreichender Qualität, 84 Prozent genügen höchsten Ansprüchen. Dies ist das Ergebnis von Investitionen in die Wasser- und die Abwasserinfrastruktur über einen Zeitraum von 40 Jahren. Es ist ein Zeichen dafür, dass die EU-Rechtsvorschriften gut funktionieren. Außerdem ist es der perfekte Beweis dafür, dass ein sehr gut entwickelter Wirtschaftsraum wie der unsere ebenso hoch entwickelten Umweltstandards entsprechen kann.“
In dem Bericht sind die Analysen von in über 21 000 Küsten- und Binnenbadeorten in der EU, der Schweiz und Albanien entnommenen Wasserproben zusammengefasst, die aufzeigen, ob die Gewässer Fäkalverschmutzungen durch Abwässer oder tierische Exkremente aufweisen.
2292 Badestellen in Deutschland untersucht
Mehrere große touristische Gebiete und Städte wie München, Blackpool und Kopenhagen profitieren nun auch zunehmend von Investitionen in eine bessere Kanalisation, die zu saubereren Badegewässern in Hafengebieten, entlang innerstädtischer Flüsse und an nahe gelegenen Stränden führt.
In Deutschland wurden 2292 Badegebiete untersucht, davon 367 Küstengewässer und 1925 Binnengewässer – das entspricht 10,6 Prozent der Badegewässer in der Europa. Der Bericht gründet auf Daten der Badesaison 2015 und gibt die Wasserqualität an, die für die Badesaison 2016 erwartet wird.
Deutschland schneidet im EU-Vergleich sehr gut ab und liegt mit sieben anderen Mitgliedstaaten in der Spitzengruppe: In Luxemburg wurden sämtliche Badestellen mit „ausgezeichnet“ bewertet, in Zypern 99,1 Prozent, in Malta 97,7 Prozent, in Griechenland 97,2 Prozent, in Kroatien 94,2 Prozent, in Italien 90,6 Prozent und in Deutschland 90,3 Prozent.
Fünf deutsche Badestellen verfehlen Mindestnorm
Von den fünf deutschen Badestellen, die die europäischen Mindestnormen nicht erfüllt haben, liegen drei in Baden-Württemberg (Finsterroter See in Wüstenrot, die Kocherbadebucht in Künzelsau und das Strandbad in Eriskirch), eine im Saarland (am Siersburg Campingplatz in Rehlingen-Siersburg) und eine in Mecklenburg-Vorpommern (Glöwitzer Bucht in Barth). Im Vorjahresbericht hatten noch 14 deutsche Badestellen die Mindestnorm nicht erfüllt.
Als Badestellen ausgewiesene Gewässer müssen die Standards der europäischen Badegewässerrichtlinie von 2006 erfüllen. Die örtlichen Behörden lassen vor und während der Badesaison regelmäßig Proben untersuchen und melden sie der Europäischen Umweltagentur. Die Qualität kann als „ausgezeichnet“, „gut“, „ausreichend“ oder „schlecht“ eingestuft werden. Die Bewertung richtet sich nach den vorhandenen Mengen zweier Arten von Bakterien, die auf eine Verunreinigung durch Abwässer oder tierische Exkremente schließen lassen. So verschmutztes Wasser kann Hautreaktionen und bei Verschlucken Krankheiten verursachen.