Recht auf Löschen von persönlichen Daten im Internet
Die EU-Kommission hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 13.05.2014 zum Recht auf Löschen von persönlichen Daten im Netz begrüßt.
Der Europäische Gerichtshof gab am Dienstag den 13.05. der Klage eines Spaniers statt, der gefordert hatte, Informationen zu seiner Person aus den Suchergebnissen bei Google zu löschen.
Die Sprecherin von EU-Justizkommissarin Viviane Reding, die derzeit für den Europawahlkampf beurlaubt ist, erklärte: "Die EU-Kommission begrüßt die Bestätigung durch das Gericht, dass Nutzer Rechte haben, die sie gegenüber den Suchmaschinenbetreibern wahrnehmen können. Der Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung die Position der Kommission unterstützt, die diese fundamentalen Persönlichkeitsrechte mit ihrer vorgeschlagenen Datenschutzreform in Gesetz gießt und so mehr legale Sicherheit für Unternehmen und Bürger bringen wird."
- Reform des Datenschutzrechts
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