Nach einer beispiellosen Waldbrandsaison in Europa will die EU-Kommission rescEU-Boden- und Luftressourcen ab Sommer 2023 um 170 Millionen Euro aufstocken. Die rescEU-Übergangsflotte würde dann insgesamt 22 Flugzeuge, vier Hubschrauber sowie mehr Bodenteams haben. Ab 2025 würde die Flotte durch eine beschleunigte Beschaffung von Flugzeugen und Hubschraubern weiter ausgebaut.
EU-Meldungen
Bei ihrem außerordentlichen Treffen in Brüssel haben die Energieminister*innen der 27 EU-Staaten eine politische Einigung zu Vorschlägen der Kommission erzielt, um den dramatisch gestiegenen Energiekosten entgegenzuwirken. Sie einigten sich zum einen auf Einsparziele für den Stromverbrauch. Zudem stimmten sie der von der Kommission vorgeschlagene Erlös-Obergrenze für Stromerzeuger mit geringeren Kosten zu und unterstützten einen Solidaritätsbeitrag auf der Grundlage von Überschussgewinnen, die aus Tätigkeiten im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich anfallen. EU-Energiekommissarin Kadri Simson begrüßte die schnellen Entscheidungen der EU-Staaten. Sie kündigte zudem Vorschläge an, um den Gaspreis in der EU zu senken.
200 Millionen Euro für digitale Technologien: EU-Kommission veröffentlicht zwei neue Ausschreibungen
Die EU-Kommission will 200 Millionen Euro in digitale Projekte investieren und bittet europäische Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und andere Einrichtungen um Vorschläge. Es handelt sich um die dritte Ausschreibungsrunde im Rahmen des Programms "Digitales Europa".
Aktuelle Ausgabe der EU-Nachrichten
Notfall - Instrument
EU-Kommission stärkt den Binnenmarkt für Krisenzeiten
Die EU-Kommission will in Krisenzeiten den Nachschub von Unternehmen mit wichtigen Rohstoffen und Grundgütern sichern – und damit auch die Versorgungssicherheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Europa garantieren. Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, sagte zur Vorstellung der neuen Initiative: „Wie im Zuge der COVID-19-Pandemie deutlich wurde, müssen wir dafür sorgen, dass unser Binnenmarkt jederzeit – auch in Krisenzeiten – funktioniert. Wir müssen den Binnenmarkt stärken.“
Kurz & Knapp
Verbraucherschutz
Haftungsregeln für Künstliche Intelligenz vorgelegt
Im Fokus
Pressegesetz
EU will Medienvielfalt und Meinungsfreiheit stärken
Europa vor Ort
Landesweingut in Sachsen-Anhalt setzt auf Biodiversität
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Die Europäische Kommission hat beschlossen, Malta wegen seiner Staatsbürgerschaftsregelung für Investoren („goldene Pässe“) vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Gewährung der Unionsbürgerschaft als Gegenleistung für vorab festgelegte Zahlungen oder Investitionen ohne wirklichen Bezug zu dem betreffenden Mitgliedstaat nicht mit dem in Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit und dem Konzept der Unionsbürgerschaft gemäß Artikel 20 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vereinbar ist.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative „Umgang mit spezifischen Lernstörungen auf EU-Ebene“ zu registrieren. Mit dieser Initiative soll Menschen mit spezifischen Lernstörungen (d. h. Legasthenie, Dyskalkulie, Dysgraphie) der Zugang zu Bildung erleichtert werden. Nach Auffassung der Kommission hat die Initiative die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und ist somit rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung der Initiative hat die Kommission zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.
Gemeinsame Leitlinien zur Erkennung und Bekämpfung von Lernstörungen
Die Organisator*innen der Bürgerinitiative sind besonders besorgt über die unterschiedlichen Definitionen von Lernstörungen sowie die verschiedenartigen Methoden zur Erkennung und Unterstützung von Menschen mit spezifischen Lernstörungen, die in den Mitgliedstaaten angeboten werden. Sie fordern die Kommission auf, einen Vorschlag für gemeinsame Leitlinien zur Erkennung und Bekämpfung von Lernstörungen vorzulegen. Damit soll eine bessere Integration betroffener Personen in das Bildungssystem gewährleistet werden, auch hinsichtlich der Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit. Die Kommission wird in der Initiative außerdem aufgefordert, einen wesentlichen Beitrag zur Forschung im Bereich spezifischer Lernstörungen zu leisten.
Nächste Schritte
Organisator*innen haben jetzt sechs Monate Zeit, mit der Sammlung von Unterschriften zu beginnen. Wenn eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission reagieren. Sie kann dann selbst entscheiden, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
Hintergrund
Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern Europas, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Die EBI startete offiziell im April 2012. Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte vorzulegen. Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplanten Maßnahmen 1) nicht offenkundig außerhalb der Befugnis der Kommission liegen, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, 2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sind und 3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen.
Seit es die Europäische Bürgerinitiative gibt, hat die Kommission 119 Anträge auf Einleitung einer solchen Initiative erhalten. 94 davon waren zulässig und erfüllten damit die Registrierungsvoraussetzungen. Mit dem Beschluss erhöht sich die Zahl der in diesem Jahr registrierten Initiativen auf acht.
Weitere Informationen:
Die Europäische Umweltagentur hat die endgültigen Überwachungsdaten für die durchschnittlichen CO2-Emissionen der in der EU, Island, Norwegen und dem Vereinigten Königreich im Jahr 2020 zugelassenen Neuwagen veröffentlicht. Demnach sind die Emissionen im Vergleich zu 2019 um 12 Prozent gesunken. Das ist der bei weitem stärkste jährliche Rückgang seit Einführung der CO2-Normen im Jahr 2010. Er fällt mit der schrittweisen Einführung strengerer EU-weiter CO2-Emissionsnormen für Pkw ab dem 1. Januar 2020 zusammen. Für den Zeitraum 2020-2024 legt die Verordnung die flottenweiten CO2-Emissionsziele für neu zugelassene Pkw auf 95 g CO2/km und für neu zugelassene Lieferwagen auf 147 g CO2/km fest. Dies stellt einen starken Anreiz für die Hersteller dar, sauberere Fahrzeuge zu produzieren.
Die EU organisiert in Brüssel ein hochrangiges Treffen für humanitäre Hilfe für die Ukraine vor dem bevorstehenden Winter. Zu den Teilnehmern gehören Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, der Organisationen der Vereinten Nationen, des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, der Weltbank, verschiedener von der EU finanzierter humanitärer Organisationen und anderer Geber. Der für Krisenmanagement zuständige EU-Kommissar Janez Lenarčič und die stellvertretende Ministerpräsidentin der Ukraine, Olha Stefanishyna, eröffnen das Treffen.
Kommissar Lenarčic sagte: „Der bevorstehende Winter wird einer der härtesten sein, die die Ukrainer je erleben werden. Zusätzlich zu den rücksichtslosen Angriffen Russlands werden die Ukrainer aufgrund der beschädigten Häuser und Heizungssysteme von eisigen Temperaturen bedroht sein. Die humanitäre Gemeinschaft muss voll und ganz darauf vorbereitet sein, den betroffenen Menschen zu helfen. Wir brauchen ein einheitliches und koordiniertes Vorgehen, um der Ukraine zu helfen, diesen Winter zu überstehen. Der Standpunkt der EU war immer klar: Wir werden die Ukraine auch in Zukunft in allen schwierigen Situationen unterstützen."
Das Treffen findet zu einer Zeit statt, in der die humanitäre Gemeinschaft in der Ukraine vor großen Herausforderungen steht. Insbesondere geht es darum, Notunterkünfte für den Winter einzurichten, allen Bedürftigen den Zugang zu humanitärer Hilfe in allen Teilen des Landes zu gewährleisten und gegen die wiederholten Verstöße durch Russland gegen das humanitäre Völkerrecht vorzugehen.
Weitere Informationen:
Die Innovationsleistung der EU ist seit 2015 um mehr als 10 Prozent gestiegen. Die Gesamtleistung im Jahr 2022 hat sich in 19 Mitgliedstaaten verbessert, während sie sich in acht Mitgliedstaaten, darunter in Deutschland, verschlechtert hat. Deutschland gehört mit einer Leistung von 117,5 Prozent zusammen mit Österreich, Zypern, Frankreich, Irland und Luxemburg zu den starken Innovatoren mit einer Leistung über dem EU-Durchschnitt von 114,5 Prozent. Die Innovationsleistung in Deutschland stieg im Zeitraum 2015 bis 2921 (7,4 Prozentpunkte), lag aber damit unter dem EU-Durchschnitt von 9,9 Prozentpunkten. Der Leistungsvorsprung des Landes gegenüber anderen EU-Ländern wird kleiner.
Heute vor fünf Jahren trat das europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA vorläufig in Kraft. Exekutivvizepräsident und Handelskommissar Valdis Dombrovskis zog anlässlich des Jahrestags eine positive Bilanz: „Dank CETA hat der Handel zwischen der EU und Kanada stark zugenommen. Es hat zur Schaffung von 700.000 Arbeitsplätzen in der EU beigetragen. Jeder Wirtschaftssektor profitiert.“ Die vorläufige Anwendung von CETA gilt nur für diejenigen Bereiche, die in der Zuständigkeit der EU liegen. Damit es vollständig in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten aller 27 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden.
