Neue Landesinitiative Europa-Schecks geht an den Start

Vereine, Kommunen, Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen und Institutionen in Nordrhein-Westfalen sind aufgerufen, sich an der neuen Landesinitiative Europa-Schecks zu beteiligen. Sie können eine finanzielle Unterstützung von bis zu 25.000 Euro für ihre Projekte beantragen. Unterstützt werden Vorhaben, die sich vielfältig für die europäischen Werte einsetzen, den Menschen die unterschiedlichen Facetten einer lebendigen Demokratie näherbringen und sich zivilgesellschaftlich für Europa in Nordrhein-Westfalen stark machen. Insgesamt stellt das Land eine Million Euro für die Europa-Schecks zur Verfügung.

Europaminister Nathanael Liminski: „Um den Mehrwert Europas für unser Land aufzuzeigen und das Engagement für europäische Werte zu stärken, wollen wir den Ideenreichtum in unserem Land heben und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erleichtern. In Zeiten, in denen Europa massiven, antidemokratischen Angriffen von außen und auch von innen ausgesetzt ist, ist das zivilgesellschaftliche Engagement von unschätzbarem Wert. Dafür gibt es nun die Europa-Schecks als niedrigschwellige und unbürokratische Unterstützung. Ich freue mich auf viele kreative Ideen, damit Europa in Nordrhein-Westfalen noch greifbarer und erlebbarer wird.“

Ob in Form einer Podiumsdiskussion, eines Social-Media-Projekts, ob als Ausstellung, Theaterstück oder als grenzüberschreitende Begegnung – die Europa-Schecks sollen die Vielseitigkeit des europäischen Engagements anerkennen und stärken. Damit die Landesinitiative vielen Akteurinnen und Akteuren offensteht, ist die digitale Antragstellung so niedrigschwellig und unbürokratisch wie möglich gestaltet. Zudem wird für die Europa-Schecks kein finanzieller Eigenanteil benötigt, sodass auch kleinere Strukturen zu einer Bewerbung ermutigt werden.

Die Landesinitiative startet sofort. Die erste Antragsfrist für die Europa-Schecks ist der 15. November 2023, die nächste bereits der 1. Januar 2024. Die Bewerbung ist dann also laufend zu sechs Stichtagen jeweils am 1. eines ungeraden Monats im Jahr möglich.